Wer eine Immobilie erstellt oder kauft, soll inskünftig besser geschützt sein, wenn an der Baute Mängel festgestellt werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schlägt einen Systemwechsel vor, indem zukünftig auf die Frist bei der Mängelrüge verzichtet werden soll. 

Nachdem die Kommission bereits an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2023 den Handlungsbedarf im Bereich der Baumängel klar bejaht hat, hat sie sich nun detailliert mit der entsprechenden Vorlage des Bundesrates auseinandergesetzt. Heute müssen Baumängel «sofort», also innert wenigen Tagen, geltend gemacht werden, widrigenfalls die Mängelrechte verwirken. Der Entwurf des Bundesrates sieht für Immobilien eine Verlängerung der Rügefrist von offenen und versteckten Mängeln vor auf 60 Tage. Der Kommission gehen die vorgeschlagenen Verbesserungen zu wenig weit. Sie befürwortet mit 16 zu 8 Stimmen einen Systemwechsel und schlägt vor, die Rügefrist ganz abzuschaffen. Neu sollen Mängel während der Verjährungsfrist grundsätzlich jederzeit gerügt werden können, wenn eine Immobilie gekauft oder erstellt wird. Allerdings trifft den Bauherrn resp. die Käuferin einer Immobilie eine Schadenminderungspflicht. Damit besteht nach wie vor ein Anreiz, Mängel möglichst zeitnah geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und bei der Erstellung eines unbeweglichen Werks soll überdies von heute 5 auf 10 Jahre angehoben werden (19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Diese neuen Regeln sollen überdies auch für eingebaute Sachen gelten. Eine Minderheit der Kommission befürwortet diese Lösung, möchte sie allerdings auf verdeckte Mängel beschränken und die Verjährungsfrist bei 5 Jahren belassen. Weiter beantragt die Kommission dem Rat mit 22 zu 2 Stimmen, die Käuferinnen sowie die Besteller einer Immobilie besser zu schützen, indem das Nachbesserungsrecht vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden soll. Dies soll für sämtliche Verträge gelten und nicht darauf beschränkt sein, dass die Baute für den persönlichen oder familiären Bereich bestimmt ist, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.