Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet sollen Verbände künftig nicht mehr Beschwerde führen dürfen. Der Nationalrat hat eine Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts gutgeheissen.

Mit 113 zu 72 Stimmen hiess die grosse Kammer eine Vorlage ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und Grünliberalen. Die Urek-N will mit den Änderungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verhindern, dass sich in Beschwerdeverfahren Parteien mit sehr unterschiedlichen finanziellen Mitteln gegenüberstehen. Angestossen hatte die Vorlage Mitte-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy (VS). Die Vorlage will das Verbandsbeschwerderecht gemäss NHG für Projekte von Wohnbauten nicht mehr zulassen, die eine Geschossfläche von weniger als 400 Quadratmeter haben und in einer Bauzone geplant sind. Projekte in geschützten Ortsbildern, in Biotopen oder ausserhalb der Bauzonen sind von der Vorlage nicht betroffen.

Bereits die Möglichkeit, ein Projekt mit Einsprachen auszubremsen, gebe Verbänden Verhandlungsmacht, sagte Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG). Beschwerden könnten immer erhoben werden. Denn erst eine gerichtliche Instanz entscheide, ob Recht verletzt werde oder nicht. Der Bundesrat erklärte sich einverstanden mit dem Vorhaben der Urek-N und nannte dieses „verhältnismässig“. Dass mit weniger Beschwerden rascher gebaut werden könne, könne helfen, die Wohnungsnot zu entschärfen, sagte Umweltminister Albert Rösti. Gemäss dem Natur- und Heimatschutzgesetz haben Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, heute ein Beschwerderecht. Anders als das Umweltschutzgesetz (USG) kennt dieses Gesetz keine Einschränkung. Die Vorlage will die beiden Gesetze einander angleichen. Sie geht nun an den Ständerat.