Mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen räumte der Nationalrat bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes die entsprechende Differenz zur kleinen Kammer aus. So erklärte er sich einverstanden, unter bestimmten Bedingungen Umnutzungen nicht mehr benötigter Landwirtschaftsgebäude zu Wohnhäusern zuzulassen. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission argumentierte ohne Erfolg, wenn die Kantone Zonen bestimmen könnten, in denen solche Umnutzungen erlaubt seien, laufe dies dem Ziel der Revision zuwider. Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen. Die Raumplanungsrevision ist zugleich der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Ob die Initianten nach den jüngsten Beschlüssen des Parlaments zu einem Rückzug des Begehrens bereit sind, ist allerdings offen, wie mehrere Rednerinnen und Redner in der Nationalratsdebatte unterstrichen.