Auf grossen Dächern und Fassaden müssen künftig Solarpanels angebracht werden. So will es das Parlament. Diese Solarpflicht gilt für Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Der Nationalrat entschied am Montag wie der Ständerat, auf Antrag einer Minderheit bei der Bereinigung des Energie-Mantelerlasses. Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) hatte auf der generellen Solarpflicht für Dächer und Fassaden bestanden und auch grosse Umbauten erfassen wollen, unterlag aber.

Denn mit 98 zu 95 Stimmen folgte der Nationalrat am Montag einer Minderheit um Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) und ging weniger weit als in der ersten Beratung. Demnach gilt die Solarpflicht für Dächer oder Fassaden von neuen Gebäuden mit mindestens 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Bei kleineren Flächen können die Kantone zusätzliche Vorschriften erlassen. Bisher hatte der Nationalrat für eine generelle Solarpflicht für geeignete Flächen an Neubauten und bei grossen Umbauten gestimmt. Energieminister Albert Rösti und Vincenz-Stauffacher warnten davor und mahnten, die Vorlage mehrheitsfähig zu halten. Einen Antrag auf einen gänzlichen Verzicht auf die Solarpflicht lehnte der Rat ab.

Noch nicht einig sind sich die Räte hingegen bei der Solarpflicht für Parkplätze. Auto-Abstellflächen im Freien will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat mit Solarmodulen bedeckt haben, allerdings erst ab einer bestimmten Grösse. An diesem Entscheid hielt er mit 108 zu 82 Stimmen fest. Allerdings setzte er die Mindestgrösse nun höher an als zuvor. Michael Graber (SVP/VS) warnte allerdings vor Eingriffen ins Privateigentum. Autos könnten auf jeder befahrbaren Fläche abgestellt werden und eine Fläche als Parkplatz genutzt werden, ohne Bauten.