Ein gemeinsames Kontaktgremium soll den Dialog zwischen Kanton und Gemeinden im Kanton Bern in Sachen Raumplanung verbessern. Es hat nun acht Massnahmen erarbeitet, damit die Planungsverfahren «speditiver und partnerschaftlicher» abgewickelt werden können, wie Regierungsrätin Evi Alleman (SP) vor den Medien in Bern bekannt gab. Konkret wird es in Zukunft am Anfang eines jeden kommunalen Raumplanungsverfahrens ein Startgespräch mit dem Kanton geben. Damit können mögliche Stolpersteine schon früh erkannt und beseitigt werden. Das Amt für Gemeinden und Raumplanung AGR wird den Gemeinden auf Wunsch Themenlisten mit zu klärenden Fragen zur Verfügung stellen. Zudem will der Kanton das Instrument der Voranfrage bekannter machen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Gemeinden: sie können künftig selber wählen, ob sie den ersten Teil des Vorprüfungsverfahrens selbst durchführen wollen. Dabei geht es beispielsweise um das Einholen von Amts- und Fachberichten sowie eine Bereinigung des Planungsvorhabens. Dem AGR obliegt dann noch die formelle Rechtskontrolle. Raumplanungsverfahren wie etwa Ortsplanungsrevisionen gehen im Kanton Bern zunächst zu einer Vorprüfung ans AGR. Dieses stellt sicher, dass die Gemeinde dem Souverän eine Vorlage unterbreitet, die später auch genehmigt werden kann.