Wie die Schwesterkommission des Nationalrats beantragt auch die ständerätliche Kommission mit 8 zu 5 Stimmen ihrem Rat, nicht auf das Geschäftsmietegesetz einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen würde. Sie stellt fest, dass die auf dem Tisch liegenden Vorschläge in vielen Fragen keine Lösungen enthalten, sondern vielmehr zu grosser Rechtsunsicherheit führen würden. Die Kommission erachtet es auch als störend, dass das Gesetz der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht ausreichend Rechnung trägt. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat, auf das Gesetz einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass das Parlament in dieser Frage eine Lösung finden muss. Das Geschäft wird in der Wintersession von beiden Räten beraten werden. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller Zwang für einen Erlass von 60 Prozent der vereinbarten Geschäftsmieten sei willkürlich und verfassungswidrig. Zudem zeigten die Erhebungen des Bundes, dass die grosse Mehrheit der Covid-19-bedingt geschlossenen Mietbetriebe bereits einvernehmliche Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern getroffen habe.