Die ordentliche Generalversammlung der SF Urban Properties AG hat beschlossen, eine Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung von CHF 0.72 in bar pro Namenaktie von CHF 2.52 Nennwert (Stimmrechtsaktie) und von CHF 3.60 in bar pro Namenaktie von CHF 12.60 Nennwert vorzunehmen. Die Auszahlung erfolgt am 17. September 2020. Die Nennwertrückzahlung erfolgt ohne Abzug der eidgenössischen Verrechnungssteuer und bleibt für natürliche Personen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Das Aktienkapital wird somit durch Reduktion des Nennwerts je Namenaktien von CHF 2.52 auf CHF 1.80 bzw. CHF 12.60 auf CHF 9.00 von CHF 42’234’318 auf CHF 30’167’370 herabgesetzt. Das Aktienkapital setzt sich unverändert aus 3’111’895 Stimmrechtsaktien und 2’729’551 Namenaktien zusammen. Ab dem 15. September 2020 (Ex-Datum) werden die Namenaktien SF Urban Properties AG im Standard für Immobiliengesellschaften der SIX Swiss Exchange AG mit neuem Nennwert von CHF 9.00 gehandelt.