Der Nationalrat unterstützt die Anträge der vier Nationalräte Hans Egloff, Olivier Feller, Lorenz Hess und Fabio Regazzi und hat eine Motion des Ständerates für eine «umfassende» Überprüfung und Revision der geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung durch die Verwaltung abgelehnt. Mit dem Entscheid des Nationalrates ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung der bereits überwiesenen Vorstösse. Es geht dabei um die formellen Voraussetzungen zur Anfechtung des Anfangsmietzinses sowie um Formularvorschriften ohne Schutzzweck und die Vereinfachung des Beweises der Orts- und Quartierüblichkeit eines Mietzinses. Der Nationalrat hat zudem entschieden, dass er im Gesetz klare und ökonomisch realistische Regeln zur Berechnung des zulässigen Ertrags festlegen will und unterstützt einen diesbezüglichen Vorstoss von NR Olivier Feller. Solche Berechnungsregeln fehlen heute gänzlich. Sie müssen anhand von Einzelfällen durch das jeweilige Gericht geklärt werden.