Der für die Mieten massgebende hypothekarische Referenzzinssatz ist nochmals um ein Viertelprozent auf einen neuen Tiefstand gesunken. Mit Wirkung ab dem 2. Juni 2015 beträgt er nur noch 1,75%. Eine Reduktion des Referenzzinssatzes von 2% auf 1,75% entspricht einer Mietzinsreduktion um 2,91%. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den Vermietern, ihre Mietzinse aufgrund der aktuellen Kostensituation zu überprüfen. Ergibt sich insgesamt ein Senkungsanspruch, so kann die Mietzinssenkung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) auf den nächsten Kündigungstermin hin vorgenommen bzw. verlangt werden. Anders als für eine Mietzinserhöhung besteht für eine Mietzinsreduktion keine Formularpflicht. Gegen die Ansprüche könnten die Vermieter 40 Prozent der Teuerung der Konsumentenpreise und allgemeine Kostensteigerungen anrechnen. Ein Senkungsanspruch besteht gemäss Gesetz generell nur dann, wenn aufgrund der Hypothekarzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird. Zulässig ist zurzeit ein Nettoertrag von max. 2,25%; bei Neubauten eine Bruttorendite von rund 3.75%.