Der Nationalrat folgt dem Entscheid seiner Rechtskommission und tritt auf die Revision des Obligationenrechts im Bereich Baumängel ein. Private Bauherren und Käufer sollen besser geschützt werden. Laienbauherren und Käufer von Stockwerkeigentümern oder Einfamilienhäuser sind heute bei Baumängeln nur ungenügend geschützt.

Der Nationalrat will die heutige „Sofort-Rüge-Pflicht“ abschaffen und die Verjährungsfrist für die Haftung bei Baumängeln beim Grundstückskauf und dem Hausbau von 5 auf 10 Jahre verlängern. Mängel bei gekauften oder neu erstellten Bauten können so während der zehnjährigen Verjährungsfrist jederzeit gerügt werden. Dass diese Frist viel zu kurz und kaum einzuhalten ist, war im Nationalrat unumstritten, wie die Fraktionsvoten zeigten. Allerdings waren sich die Ratsmitglieder in den Details nicht ganz einig. Eine Minderheit um Beat Flach (GLP/AG) wollte zum Beispiel, dass die unbefristete Mängelrüge nur auf verdeckte Mängel, nicht aber auf ordentliche Mängel, die bei der normalen Abnahme hätten entdeckt werden können, angewendet wird. Der Rat stimmte aber für die Aufhebung in beiden Fällen.

Mit der unbefristeten Möglichkeit will der Nationalrat weiter gehen als der Bundesrat, der eine Frist von 60 Tagen vorgeschlagen hatte. In der Version des Nationalrats soll für den Bauherrn beziehungsweise die Käuferin einer Immobilie aber eine Schadenminderungspflicht gelten. Damit bestünde nach wie vor ein Anreiz, Mängel möglichst zeitnah geltend zu machen, wie Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BS) ausführte. Den Vorschlag hat die Rechtskommission des Nationalrats ausgearbeitet.

Ausserdem soll die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und beim Bau einer Immobilie von heute fünf auf neu zehn Jahre angehoben werden. Auch hier zeigte sich eine Minderheit um Flach nicht einverstanden. Zehn Jahre seien zu lang, sagte er. Je länger die Immobilie stehe, desto schwieriger sei es zu erkennen, ob es sich um einen ursprünglichen Mangel oder um Abnützung handle. Der Rat sprach sich aber auch hier für die Verlängerung aus.

Der HEV Schweiz zeigt sich erfreut, dass der Nationalrat die Problematik bei Baumängeln erkannt habe. Die heutige Rechtslage sei für Stockwerk- und Hauseigentümern nachteilig und problematisch. Die wenigen gesetzlichen Bestimmungen des Bauvertrags- und Kaufrechts seien weitgehend nicht verbindlich und können von den Parteien vertraglich abgeändert werden. In der Praxis haben sich dadurch problematische Vertragsklauseln entwickelt, die private Bauherren und Käufer erheblich benachteiligen. Das geltende Baurecht geht von zwei gleich starken Partnern aus. Dem sei aber beim Hausbau oder Kauf durch private Eigentümer nicht so. Die professionellen Unternehmer und Verkäufer von Neubauten diktieren die Vertragsbedingungen. Das Gesetz sei im Bereich Baumängel nicht ausgewogen und schütze die schwächere Partei nur ungenügend. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.