Im Einklang mit dem Ständerat lehnt der Nationalrat nun eine Änderung der „Lex Koller“ ab. Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, wollte der Nationalrat ursprünglich, dass Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig sind. Der Ständerat lehnte diese Änderung der „Lex Koller“ ab, nun auch der Nationalrat.