Lex Koller: Der Nationalrat sieht zurzeit Anzeichen dafür, dass die Grundstückpreise wegen der Corona-Krise unter Druck geraten könnten. Damit sich ausländische Unternehmen keine Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen unter den Nagel reissen können, sollen Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig werden. Der Nationalrat stimmte dieser Änderung der „Lex Koller“ zu – mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Ständerat ist am Zug.