Der Ständerat hat eine Motion für eine umfassende Überprüfung der geltenden Mietzinsregeln verabschiedet. Er möchte das Mietrecht im Bereich der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Gewerberäume revidieren. Er will dabei unterschiedliche Akteure miteinbeziehen. Nach Ansicht der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) gelingt eine Modernisierung der Mietzinsgestaltung im Miet-und Pachtrecht nur, wenn man sowohl den Vermieter- wie auch den Mieterinteressen Rechnung trägt. Um einen kohärenten Revisionsvorschlag auszuarbeiten, der mit den genannten Akteuren abgesprochen ist, ist aus Sicht der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) eine Motion zielführend. Konkret brauche es Vereinfachungen und ausgewogene Modalitäten für die Festlegung und die Überprüfung der Mietzinse. Der Ständerat hat die Motion der RK-S ohne Gegenstimme angenommen. Sie nimmt das Anliegen von zahlreichen parlamentarischen Initiativen auf, die eine Änderung der Modalitäten zur Festlegung und Überprüfung der Mietzinse von Wohn- und Geschäftsräumen verlangen, und die in verschiedenen Beratungsphasen sind. Bei vielen dieser Initiativen wurde bereits das Referendum angekündigt.

Der Rat lehnte damit drei entsprechende parlamentarische Initiativen ab. Eine davon zielte darauf ab, die Kriterien, mit denen ein missbräuchlicher Mietzins ermittelt werden kann, gesetzlich zu regeln. Gemäss den beiden anderen Initiativen sollten die Bestimmungen über den missbräuchlichen Mietertrag nur zur Anwendung kommen, wenn Wohnungsmangel herrscht. Sie sind damit vom Tisch. Eine umfassende Überprüfung im Bereich der Mietzinsgestaltung berge das Risiko, dass die Verfügungsrechte der Eigentümer weiter eingeschränkt, der Mieterschutz zum Nachteil der Vermieter ausgebaut sowie die Regulierung von Bau, Sanierung, Mietzinsfestsetzung und Kündigung ausgeweitet werden, kritisiert der Hausgeigentümerverband. All dies wäre letztlich der ausreichenden Versorgung des Wohnungsmarktes abträglich.