Die Rechtskommission des Nationalrates hat eine Motion des Ständerates unterstützt, welche vom Bundesrat verlangt, dass er die heute geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung einer umfassenden Überprüfung unterzieht und dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine Änderung des Mietrechts unterbreitet. Gegenwärtig sind bezüglich der Erleichterung des Beweises der ortsüblichen Mieten, der zeitgemässen Renditeberechnung sowie zur Stärkung von Treu und Glauben von Mietverträgen verschiedene Vorstösse von bürgerlicher Seite hängig. Nun soll das Mietrecht einer umfassenden Erneuerung unterzogen werden. Keine Freude an diesem Vorgehen hat der Schweizerische Hauseigentümerverband. Er hält es für unrealistisch. Seit Inkrafttreten des Mietrechts 1990 seien alle umfassenden Projekte zur Änderung der Mietzinsgestaltung ohne Ausnahme gescheitert. Statt ein erneutes umfassendes Gesetzesprojekt im Bereich Mietzinsgestaltung zu lancieren, sollten die bestehenden Praxisprobleme laut HEV durch eine zielgerichtete Klarstellung der Mietzinsregeln im Gesetz verbessert werden. Dies lasse sich in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen realisieren.