Die Steiner AG kann das Immobilienprojekt «La Colline» in Arlesheim fertig bauen. Das Bundesgericht hat grünes Licht erteilt. Mit seinem Entscheid stärke das Bundesgericht den Grundsatz, dass sich ein Bauherr auf eine rechtskräftig erteilte Baubewilligung verlassen darf, teilt die Steiner AG mit. Eine Relativierung dieses Grundsatzes wäre im vorliegenden Fall umso gravierender gewesen, als die Baubewilligung letztlich auf einer Volksabstimmung von 2013, zwei Kantonsgerichtsurteilen und einem rechtskräftigen Quartierplan beruht.
Die Organisation Helvetia Nostra verlangte nachträglich, dass das Baugrundstück in das Inventar der schützenswerten Naturobjekte aufgenommen und der genehmigte Quartierplan «Uf der Höchi – II» für nichtig erklärt werde. Zudem wollte die Klägerin, dass die in Rechtskraft erwachsene Baubewilligung zu widerrufen sei.
Der Regierungsrat und das Kantonsgericht Basel-Landschaft haben diese Begehren abgelehnt. Gegen diesen Entscheid hatte Helvetia Nostra anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und dort im Sinne einer vorsorglichen Massnahme beantragt, dass der Bauherrschaft unter Strafandrohung zu verbieten sei, während der Dauer des Verfahrens Änderungen am Terrain und an der Vegetation vorzunehmen. Das Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen wurde vom Bundesgericht am 5. November 2020 abgewiesen, weshalb die vorübergehend unterbrochenen Bauarbeiten wieder aufgenommen werden konnten. Die Überbauung La Colline, welche die Steiner AG im Auftrag der Bauherrschaft realisiert, umfasst fünf Mehrfamilienhäuser mit 29 Eigentumswohnungen sowie 16 Reihen-Einfamilienhäuser.