Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat einen konkreten Gesetzesentwurf zur Änderung zur Wohneigentumsbesteuerung präsentiert. Darin sollen die Abschaffung des Eigenmietwertes, die Förderung des Wohneigentums für Ersterwerber und die Regelung des privaten Schuldzinsabzuges konsequent umgesetzt werden. Der präsentierte Gesetzesentwurf basiert auf den von der Kommission bereits im vergangenen Jahr festgelegten Eckpunkten. Zukünftig müssen Eigentümer für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Gleichzeitig entfallen die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, zum Beispiel für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen, Denkmalpflege und Umweltschutz nimmt die Kommission die Kantone in die Pflicht, die die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beibehalten können. Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz in der bisherigen Form soll mit dem Gesetzesentwurf zukünftig ebenfalls entfallen. Zufrieden mit dem Entwurf ist der HEV Schweiz, der die Forderung der WAK-S unterstützt, den privaten Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen grundsätzlich zu erhalten. Das sei konsequent, denn wenn ein Ertrag versteuert werden müsse, müssten auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen abzugsfähig sein. Dies betrifft beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen. Die Kommission hat dazu entschieden, verschiedene Varianten in die Vernehmlassung zu schicken.