Ausgabe 45/2025 vom 07.11.2025.

Die Woche im Rückblick: Wichtige Themen, Studien und Hintergründe aus der Immobilienwirtschaft. Am Freitag in der «Crème de la Semaine».

Global Retail Report 2025: Stabilisierung mit selektivem Wachstum

Colliers untersuchte im Rahmen des Global Retail Reports 2025 den Einfluss aktueller Marktentwicklungen auf die Retail-Branche. Die aktuellen Entwicklungen in den EMEA-Einzelhandelsmärkten deuten auf eine Stabilisierung mit selektivem Wachstum hin – trotz verhaltener Stimmung.

Für 2025 wird in Europa ein reales Wachstum der Einzelhandelsausgaben von zwei Prozent prognostiziert. Unsicherheit und eine zurückhaltende Verbraucherstimmung werden Einzelhändler vor die Herausforderung stellen, steigende Kosten weiterzugeben und das Preis-Leistungs-Verhältnis stärker in den Vordergrund zu rücken. Trotz dieser Belastungen dürften die Mieten in den meisten EMEA-Märkten in den nächsten zwölf Monaten stabil bleiben – sowohl in den Einkaufsstrassen als auch in den traditionellen Einkaufszentren.

Für den Zeitraum 2024–2028 wird in Europa ein Wachstum der stationären Verkäufe um 14 Prozent und der nicht-stationären Verkäufe um 23 Prozent erwartet. Während reine Online-Händler Umsatzrückgänge verzeichnen, trotzen Omnichannel-Anbieter dem anhaltenden Gegenwind. Die Konkurrenz aus dem asiatisch- pazifischen Raum bleibt für europäische Einzelhändler deutlich spürbar: Schätzungsweise 4,6 Milliarden kostengünstige Pakete gelangten 2024 in die EU.

Die Ausgaben für Einzelhandel und Gastronomie im Tourismusbereich in Europa werden 2025 voraussichtlich um sieben Prozent steigen. Es ist möglich, dass sich die Ausgabenverteilung von den wichtigsten Touristengruppen weg verlagert: Amerikanische Touristen zeigen die Tendenz, weniger Geld in Europa auszugeben. Das Wachstum der aufstrebenden Mittelschicht im asiatisch-pazifischen Raum wiederum bietet Chancen für europäische Händler, mögliche Rückgänge zu kompensieren.

Colliers Switzerland ist ein Unternehmen der Intercity Group. Das Netzwerk von Intercity umfasst spezialisierte Gruppengesellschaften, die in den wichtigsten Schweizer Städten vertreten sind: Intercity in Zürich, Basel und Luzern. Colliers Switzerland in Zollikon / Zürich, Basel, Genf und Lausanne.

Einfamilienhäuser teurer, Eigentumswohnungen uneinheitlich

Wohneigentum bleibt heiss begehrt: Anbieter und Anbieterinnen von Einfamilienhäusern reagieren im Oktober mit leichten Preiserhöhungen. Während in den Städten Einfamilienhäuser Mangelware bleiben, verzeichnen ländlichere Gebiete jüngst eine Zunahme von Verkaufsinseraten. Bei Eigentumswohnungen zeigen sich die Angebotspreise je nach Region teils mit Auf-, teils mit Abschlägen – dies gemäss den aktuellen Zahlen des ImmoScout24-Kaufindex.

Laut dem ImmoScout24-Kaufindex, der von ImmoScout24 in Zusammenarbeit mit dem Immobilien-Beratungsunternehmen IAZI erhoben wird, beträgt der schweizweite Anstieg der Angebotspreise von Einfamilienhäusern im Oktober durchschnittlich 0,3 Prozent. Eigentumswohnungen werden gleichzeitig mit minus 0,1 Prozent zu minimal tieferen Werten ausgeschrieben.

Mehr Bestandsobjekte verfügbar während Neubautätigkeit stagniert
Wer in der Schweiz nach einem Eigenheim Ausschau hält, trifft regional auf sehr unterschiedliche Marktbedingungen. Besonders in grösseren Städten sind Einfamilienhäuser weiterhin ein rares Gut. Doch es gibt auch positive Signale, wie Martin Waeber, Managing Director Real Estate der SMG Swiss Marketplace Group, weiss: “In den vergangenen Monaten ist das Angebot an bestehenden Eigenheimen in vielen Regionen leicht gestiegen. Vor allem in der Genferseeregion und im Mittelland stehen wieder mehr Einfamilienhäuser zum Verkauf als noch vor einigen Monaten.“ Demgegenüber verharre die Bautätigkeit auf tiefem Niveau, so Waeber. Und er ergänzt: „Gemäss aktuellen Daten geht die Zahl der neu erstellten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser schweizweit sogar wieder zurück. Das Wohnungsangebot wächst also insgesamt kaum. Gleichzeitig steigt die Nachfrage weiter an.“

Regionaler Einfamilienhausmarkt: Fast überall Preisanstiege
Die Betrachtung der regionalen Märkte zeigt eine fast flächendeckende Zunahme bei den inserierten Hauspreisen. Besonders kräftig fiel das Wachstum in der Zentralschweiz (plus 4,2 Prozent) aus. In der Grossregion Zürich sowie in der Genferseeregion (je plus 0,6 Prozent) sind ebenfalls leicht überdurchschnittliche Zunahmen zu beobachten. Im Mittelland und in der Nordwestschweiz (je plus 0,1 Prozent) sowie in der Ostschweiz (minus 0,3 Prozent) blieben die Angebote hingegen praktisch unverändert. Währenddessen fällt der Rückgang im Tessin mit minus 4,2 Prozent sehr deutlich aus.

Eigentumswohnungen: Unterschiedliche regionale Trends
Unterschiedliche Entwicklungen sind in den regionalen Märkten für Eigentumswohnungen sichtbar. Am stärksten legten die Inseratenpreise mit 0,7 Prozent in der Grossregion Zürich zu, gefolgt von der Nordwestschweiz (plus 0,6 Prozent). Demgegenüber kaum bewegt haben sie sich in der Genferseeregion sowie im Mittelland (je plus 0,1 Prozent). Gar über Preiszugeständnisse freuen können sich potenzielle Käufer:innen im Oktober in der Zentralschweiz (minus 0,8 Prozent), in der Ostschweiz (minus 1,0 Prozent) und im Tessin (minus 1,5 Prozent).

Studie: Der Boom bei den Wohnimmobilien trifft auf die Regulierungsbremse 

Schweizer institutionelle Anleger legen ihr Geld vermehrt im eigenen Land an. Gleichzeitig sehen sie die zunehmende Regulierung als grösstes Risiko im Schweizer Immobilienmarkt. Das zeigt eine neue Studie der Hochschule Luzern zu Immobilienanlagen.

Die Immobilienpreise in der Schweiz kennen seit einem Vierteljahrhundert nur eine Richtung: nach oben. Wenig überraschend investieren Schweizer institutionelle Anleger daher gerne im heimischen Markt. Wie eine Studie der Hochschule Luzern mit insgesamt 228 institutionellen Investoren zeigt, bleiben Schweizer Immobilien bei Pensionskassen, Versicherungen, Anlagestiftungen und Fonds äusserst beliebt. Als grösste Risiken nennen die Teilnehmenden eine wachsende Regulierungsdichte und den politischen Druck. Pensionskassen wollen keine andere Anlageklasse so deutlich ausbauen wie Schweizer Wohnimmobilien. Erstmals seit Beginn der Befragung im Jahr 2022 planen fast die Hälfte der Pensionskassen, die an der Umfrage teilgenommen haben (47 %), ihre Quote an direkten Immobilienanlagen in der Schweiz zu erhöhen – nur 3 % wollen sie senken. Die Bestände an kommerziellen Immobilien und ausländischen Anlagen sollen dagegen weitgehend stabil bleiben. Gleichzeitig sind Hypotheken wieder attraktiv: Grund dafür ist der Renditeunterschied zwischen Hypotheken und Obligationen. Dies nutzen Pensionskassen, um in diesem Segment stärker zu wachsen als andere institutionelle Anleger.

Bereits heute investieren Pensionskassen bis zu 92 % ihres Immobilienvermögens im Inland. Obwohl ausländische Immobilien oft höhere Renditen versprechen, bleiben Schweizer Wohnobjekte laut Co-Studienleiter John Davidson für institutionelle Anleger attraktiv: «Einerseits wirken die seit über 25 Jahren steigenden Preise wie eine Bestätigung der Stabilität des Marktes. Andererseits erscheinen Investitionen im Ausland aufgrund von Währungsabsicherungskosten und höherer Volatilität weniger attraktiv.»

Fokus auf Schweizer Wohnimmobilien

Obwohl viele institutionelle Anleger davon ausgehen, dass der Immobilienboom bald enden könnte, investieren sie weiterhin stark in Schweizer Wohnimmobilien und Hypotheken. Vor diesem Hintergrund erstaunt der starke Fokus umso mehr. Andere Risiken, die historisch eher Auslöser für Immobilienkrisen waren – etwa ein Einbruch des Wirtschaftswachstums (45 %), höhere Zinsen über längere Zeit (37 %) oder ein schwächeres Bevölkerungswachstum (35 %) – sind eher weniger im Blick der Investoren. Ein Grund, weshalb Anleger ihre Engagements dennoch weiter ausbauen, liegt laut Co-Studienleiter Stephan Kloess darin, dass sie das Ende des Zyklus noch nicht unmittelbar erwarten: «Anders lassen sich die aktuellen Investitionsabsichten in Schweizer Immobilien kaum erklären.» Gleichzeitig gilt die zunehmende Regulierung unter den Befragten als grösstes Risiko im Schweizer Immobilienmarkt. Nur eine kleine Minderheit der befragten Pensionskassen (9 %) geht davon aus, dass der aktuelle Boom weiter anhalten wird. Die meisten rechnen mit einem Ende des Aufwärtstrends und nennen als Hauptgründe komplexe Bauvorschriften (92 %), Einsprachen (90 %) sowie einen stärkeren Mieterschutz (88 %). «Dieser starke Fokus auf Regulierung als Risiko überrascht», sagt Co-Studienautor Daniel Steffen. «Er dürfte auch mit der intensiven medialen Berichterstattung über verschärfte Mieterschutzmassnahmen – etwa in Städten wie Genf oder Basel – zusammenhängen.»

Studie «Immobilienanlagen: Eine (un-) endliche Geschichte» 

Ein Forschungsteam des Instituts für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern hat zum vierten Mal in Folge eine breit angelegte Studie durchgeführt, um die Entwicklungen bei Investitionen von institutionellen Anlegern in Immobilien und Hypotheken zu untersuchen. Die Untersuchung, die mit der Unterstützung der Auwiesen Immobilien AG, Swiss Prime Site Solutions AG, Helvetia sowie der Empira AG jährlich erfolgt, basiert auf einer breit angelegten Umfrage bei 228 institutionellen Anlegern (Pensionskassen, Versicherungen, Anlagestiftungen, Fonds). Die Studie deckt mit 568 Milliarden Anlagevolumen ca. 50 Prozent des Gesamtvermögens von Pensionskassen ab, umfasst einen Grossteil der Immobilienfonds, Anlagestiftungen sowie Versicherungen und wurde in der Schweiz im Zeitraum Mai bis Juli 2025 durchgeführt.

Immo-Barometer 2025: Bereitschaft zum Downsizing

Rund die Hälfte der Mieterinnen und Mieter könnten sich vorstellen in eine kleinere Wohnung zu ziehen, namentlich, wenn dadurch die Wohnkosten sinken würden. Auch ein längerer Arbeitsweg wäre für viele angesichts des Mietzinsgefälles Stadt-Land eine Option.

Wüest Partner, SVIT Schweiz und HEV Schweiz haben im Rahmen der Befragung zum Immo-Barometer 2025 Mieterinnen und Mieter befragt, ob und unter welchen Bedingungen sie bereit wären, in eine kleinere Wohnung zu ziehen oder einen längeren Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Ein beachtlicher Anteil der befragten Mieter könnte sich jedoch einen Trade-off vorstellen, entweder eine kleinere Wohnung bei ansonsten besseren Bedingungen oder eine günstigere Wohnung durch Verzicht auf bestimmte Ausstattungsmerkmale.
Fragt man die Mieter, ob sie sich grundsätzlich vorstellen könnten, in eine kleinere Wohnung zu ziehen, könnten sich dies 35,9% eher oder sehr gut vorstellen. Die grösste Motivation, einen Umzug in eine kleinere Wohnung in Erwägung zu ziehen, stellen tiefere Wohnkosten dar. Für 41,9% würde eine Vergünstigung die Umzugsbereitschaft stark erhöhen. In der Praxis dürfte die Wohnkostenersparnis aber an der Schere zwischen Bestandes- und Angebotsmieten scheitern (Lock-in-Effekt).

Mietzinsreduktion durch Anspruchsverzicht

Ein anderer Weg, seine Wohnkosten zu senken, besteht im Verzicht auf bestimmte Ausstattungs- und Lagemerkmale. Insgesamt fällt bei den Antworten auf, dass Aspekte, die in die Entscheidungshoheit des Bauherrn/Eigentümers fallen, häufiger genannt werden als Lagekriterien. Offensichtlich würden viele Mieter einen geringeren Ausbaustandard zugunsten tieferer Mietzinse in Kauf nehmen. Und schliesslich geht der Immo-Barometer 2025 der Frage nach, wie hoch die Mietzinsersparnis für einen längeren Arbeitsweg mindestens sein müsste. So wären beispielsweise 11% der Antwortenden mit einer Mietzinsersparnis von mindestens 100 bis 199 CHF bereit, einen um 16 bis 30 Minuten längeren Arbeitsweg in Kauf zu nehmen. Weitere 28% wären dazu ab einer Ersparnis von 200 bis 499 CHF bereit.

Neue Mieterinnen und Mieter bringen Leben in die Basler Hauptpost

Nach rund zwei Jahren Bauzeit nähern sich die Sanierungsarbeiten der Basler Hauptpost ihrem Abschluss und die meisten Mieter stehen fest. Die Eröffnung der ersten Flächen im Erdgeschoss ist im Frühjahr 2026 geplant. 

Im Sommer 2023 hat die AXA Anlagestiftung als Eigentümerin mit den Sanierungsarbeiten der geschichtsträchtigen Basler Hauptpost im Herzen der Stadt begonnen. Jetzt sind die rund 1’500 m² Flächen im Erdgeschoss sowie die fünf Obergeschosse mit einer Fläche von 5’000 m² grösstenteils vermietet. Im Erdgeschoss wird Pandora, eine weltweit tätige Schmuckmarke zu finden sein, ebenso wie Tchibo, wo Gäste Non-Food Sortimente und eine grosse Kaffeebar entdecken können. Auch eine weitere, international agierende Schweizer Kaffeerösterei wird in der Hauptpost Einzug halten sowie auch Basel Tourismus. Letztere werden zusätzlich Büros im Obergeschoss beziehen. Im dritten bis fünften Obergeschoss wird das Präsidialdepartment Basel-Stadt mit fünf Fachabteilungen einziehen. Die Gespräche mit potentiellen Interessenten für die restlichen, noch freien Büroflächen laufen derzeit. Diese sollen per Anfang 2027 vollständig ausgebaut bezugsbereit sein.

Eröffnung im Frühjahr 2026

In den kommenden Monaten werden die Fenster im Erdgeschoss ersetzt, der neue Dachaufbau realisiert und die gesamte Technik eingebaut. Im Januar 2026 starten die individuellen Innenausbauten für die künftigen Mieterinnen und Mieter. Geplant ist, die ersten Flächen im Erdgeschoss noch im Frühjahr 2026 zu eröffnen. Die Räumlichkeiten im Obergeschoss werden gestaffelt ab Frühjahr 2027 bezogen. Mit der Sanierung der Hauptpost, deren Ursprünge bis ins 14. Jahrhundert zurückgehen, werden spätere Einbauten entfernt und die historischen Eingänge des Gebäudes wieder zugänglich gemacht. In der wiedergeöffneten Passage werden in engem Austausch mit dem Denkmalschutz sechs Steinbögen, die einst Teil einer Arkade waren, wieder an ihren ursprünglichen Ort zurückgeführt. In Anlehnung an den früheren Lichthof entsteht zudem ein überdachter Patio, der Tageslicht bis ins Erdgeschoss bringt. Die denkmalgeschützte Schalterhalle bleibt in ihrer ursprünglichen Schönheit erhalten.

Bild: Herzog & de Meuron/AXA Anlagestiftung

16. Kapitalerhöhung für den Akara Swiss Diversity Property Fund PK

Der Akara Diversity PK führt eine weitere Kapitalerhöhung durch. Nach der deutlichen Überzeichnung der beiden Emissionen im Frühjahr 2025 erhalten Investoren nun eine weitere Gelegenheit, sich am Fonds zu beteiligen. Die Zeichnungsfrist der 16. Kapitalerhöhung dauert von Mittwoch, 19. November bis Dienstag, 9. Dezember 2025. Angestrebt ist eine Kapitalaufnahme im Umfang von CHF 80 – 120 Mio. Die Liberierung der Fondsanteile erfolgt am Mittwoch, 17. Dezember 2025. Die detaillierten Emissionskonditionen werden vor Zeichnungsbeginn publiziert. Die Kapitalerhöhung wird unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteilinhaber erfolgen. Sollte es freie Bezugsrechte geben, haben neue Investoren die Möglichkeit, am Fonds zu partizipieren. Vor Beginn der Zeichnungsfrist können Investoren mittels Pre-Commitments die Chancen einer Zuteilung erhöhen. Die geplante Kapitalaufnahme dient dem gezielten Ausbau des Portfolios und der Finanzierung laufender Entwicklungsprojekte. Aktuell werden exklusive Transaktionsopportunitäten im Umfang von rund CHF 100 Mio. geprüft, darunter ertragsstarke Wohnliegenschaften sowie Gewerbeliegenschaften mit langfristigen WAULTs. Aus der bestehenden Bau- und Entwicklungspipeline sollen bis 2029 zudem rund 950 Neubauwohnungen und 20’000 m2 Kommerzfläche realisiert werden, mit erwarteten zusätzlichen Mietzinseinnahmen von rund CHF 21 Mio. p.a.

Mobimo: Veränderungen im Verwaltungsrat und Business Update

Markus Schürch soll neuer Verwaltungsratspräsident von Mobimo werden. Ausserdem wird der Generalversammlung 2026 Sophie Dubuis zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen. Mit diesen Schritten sind die geplanten Erneuerungen abgeschlossen und gleichzeitig ein gesundes Mass an Kontinuität gewahrt.

Der Verwaltungsrat der Mobimo Holding AG wird den Aktionärinnen und Aktionären der Gesellschaft anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 31. März 2026 die Wahl von Markus Schürch als neuen Präsidenten des Verwaltungsrats vorschlagen. Er soll die Nachfolge von Peter Schaub antreten. Peter Schaub wird sich wie bereits kommuniziert nach rund 18 Jahren erfolgreichen Wirkens im Verwaltungsrat und seit 2019 als dessen Präsident nicht mehr zur Wiederwahl stellen. Markus Schürch (Jahrgang 1971; Schweizer) ist seit 2024 Verwaltungsratsmitglied von Mobimo. Als Finanzchef der international tätigen und börsenkotierten Gebäudetechnikspezialistin Belimo verfügt er zudem über ein breites Netzwerk. Des Weiteren schlägt der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären die Zuwahl von Sophie Dubuis in den Verwaltungsrat vor, so dass es auch nach dem Austritt von Peter Schaub bei einem siebenköpfigen Gremium bleibt. Nach der Wahl von Sophie Dubuis wird das Gremium erstmals mehrheitlich aus Frauen bestehen.

Sophie Dubuis (Jahrgang 1974; Schweizerin) ist seit 2022 selbstständige Unternehmensberaterin und unabhängige Verwaltungsrätin mehrerer namhafter Unternehmen in der Westschweiz, darunter der börsenkotierten Banque Cantonale de Genève sowie der Genossenschaft Migros Genf, bei der sie als Präsidentin des Verwaltungsrats agiert. Davor war sie in verschiedenen operativen Führungspositionen in der Hospitality- und Retail-Branche tätig. Sophie Dubuis hat Tourismus studiert und besitzt einen Executive MBA der Universität Genf.

Erfreulich entwickelt sich das operative Geschäft von Mobimo auch im zweiten Halbjahr 2025. Während beim Projekt Edenblick in Oberägeri die ersten drei von zehn Häusern im Oktober an die Eigentümer übergeben werden konnten, wurden beim Projekt Burgmatt in Merlischachen inzwischen für 47 von insgesamt 79 Einheiten Verkaufsverträge beurkundet (+45 Einheiten seit 30. Juni 2025). Für weitere 12 Einheiten liegen Reservationen vor. Die Fertigstellung dieses Projektes wird für Q1 2027 erwartet. Weitere Beurkundungen konnten auch beim Projekt Feuerfalter in Niederwangen/Köniz vorgenommen werden (+6 Einheiten seit 30. Juni 2025). Zusätzlich liegt für eine Wohnung die Reservation vor. Beim Projekt Beaumont in Lausanne wurden seit dem 30. Juni 2025 weitere 3 Einheiten beurkundet. Weitere 2 Einheiten sind reserviert.

Christian Eichenberger: «Vorhandene rechtliche Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen»

Einsprachen gegen Bauprojekte sind nicht immer berechtigt, sie verzögern aber häufig die Bewilligungsdauer. Was sollen Bauwillige konkret tun?Rechtsanwalt Christian Eichenberger, Partner bei der Walder Wyss AG, empfiehlt, die bereits heute vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und zu nutzen sowie eine rechtliche Projektprüfung vor Einreichung des Baugesuchs einzuplanen.

In der Schweiz kommen mehr neue Haushalte dazu, als Wohnungen gebaut werden. Als eine der Hauptursachen für die stockende Bautätigkeit gelten Einsprachen und Rekurse. Was sind die Reaktionen des Gesetzgebers auf die Normen- und Einsprachenflut?

Christian Eichenberger: Es gibt sowohl auf Bundesebene wie auch auf kantonaler Ebene gesetzgeberische Bestrebungen, die Einsprachenflut einzudämmen. Auf kantonaler Ebene ist beispielsweise im Kanton Zürich ein beim Regierungsrat pendentes Postulat von FDP-Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel zu erwähnen, welches verlangt, dass der Regierungsrat in einem Bericht aufzeigen soll, wo und wie das Verfahren zum Erhalt einer Baubewilligung massiv gekürzt und beschleunigt werden kann, beispielsweise durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Auf Bundesebene können insbesondere die folgenden gesetzgeberischen Vorhaben erwähnt werden:

  • Lockerung Lärmschutz: bis frühestens 2026 sollen geänderte Bestimmungen des Umweltschutzrechts in Kraft treten, welche das Bauen an lärmexponierten Lagen vereinfachen sollen.
  • Anpassung Ortsbildschutz: bis voraussichtlich Herbst 2026 will der Bundesrat auf dem Verordnungsweg die sogenannte Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) auf Fälle beschränken, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben mit dem Ziel, die Behandlung von Planungs- und Bauvorhaben im Geltungsbereich des ISOS zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Forderung nach Einschränkung der Legitimation zur Baueinsprache (Postulat SR Caroni (FDP) Juni 2024)
  • Forderung nach Kostenauferlegung bei Baueinsprachen (Postulate von SRin Gmür-Schönenberger (Mitte) und NR Leo Müller (Mitte) Juni 2023 – beide angenommen im September 2023)

Es steht also die Forderung nach Kostenauferlegung bei Baueinsprachen im Raum. Was halten Sie von diesem Vorstoss im National- und Ständerat?

Dieser Vorstoss zielt meines Erachtens dem Grundsatze nach in die richtige Richtung.

Der Bundesrat hat Runde Tische organisiert. Mit dem «Aktionsplan Wohnungsknappheit» will er die Akteure dazu bringen, ihre zum Teil weit auseinander liegenden Positionen anzunähern. Was hat der Runde Tisch bisher gebracht?

Der Runde Tisch «Aktionsplan Wohnungsknappheit» hat bisher konkrete, aber unverbindliche Empfehlungen zu folgenden Forderungen hervorgebracht: Innenentwicklung erleichtern und qualitätsvoll umsetzen; Verfahren stärken und beschleunigen und genügend preisgünstigen und bedarfsgerechten Wohnraum sicherstellen.

Wann ist mit konkreten Resultaten zu rechnen?

Die konkrete Umsetzung dieser Empfehlungen kann im Einzelnen unter Umständen noch Jahre dauern.

Wären Resultate nicht schneller erreichbar, wenn man die Ausbaustandards vereinfachen sowie einfacher und günstiger bauen würde, ohne dabei die Sicherheit der Gebäude zu beeinträchtigen?

Dies wird in Zusammenhang mit der Schaffung von genügend preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum gefordert. In Deutschland zum Beispiel wird über den «Gebäudetyp E» diskutiert. Es ist ein Planungsansatz, um das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger zu machen, indem bewusst auf nicht zwingend erforderliche Komfort- und Ausstattungsstandards verzichtet wird, ohne dabei die Sicherheit des Gebäudes zu beeinträchtigen. Wir werden sehen, ob sich dieser Ansatz auch in der Schweiz durchsetzen kann.

Durch die Verengung des Marktes entstehen neue Forderungen der Politik. So zum Beispiel Vorkaufsrechte für Gemeinden zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus (parlamentarische Initiative Gabriela Suter fordert Vorkaufsrecht auf Bundesebene, im Kanton Zürich ist eine entsprechende Volksinitiative hängig; Waadt und Genf kennen dieses Instrument bereits). Was wären die Auswirkungen auf die privaten oder institutionellen Immobilienmärkte?

Das wäre ein massiver Eingriff in die Eigentumsgarantie und könnte bei der Umsetzung rechtlich heikle Fragen aufwerfen. Auch könnte der Immobilienmarkt illiquider werden, weil es bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen wegen der staatlichen Vorkaufsrechte zwangsläufig zu zeitlichen Verzögerungen kommen würde. Anlässlich des Runden Tisches «Aktionsplan Wohnungsknappheit» wurde diese Massnahme entsprechend auch kontrovers diskutiert.

Was sollen Bauwillige jetzt konkret tun? Auf den Gesetzgeber und den Bundesrat warten betreffend Eindämmung der Einsprachenflut? Oder selbst politisch aktiv werden, um die Normenflut einzudämmen (Entrümpelung der Planungs- und Baugesetze, Umweltschutz- sowie Denkmalpflegegesetze) und eine Neuordnung des Einspracherechts zu erwirken?

Ich würde Bauwilligen empfehlen, bereits heute vorhandene rechtliche Möglichkeiten im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und zu nutzen. Im Einzelnen würde ich eine rechtliche Projektprüfung vor Einreichung des Baugesuchs einplanen, um frühzeitig rote Linien für rasche Verhandlungslösungen zur Verhinderung von Einsprachen zu definieren.Sollte es dennoch zu einem Rechtsmittelverfahren kommen, sollte die Einsprachelegitimation hinterfragt und den Einsprechenden das zivilrechtliche Schadenspotential aufgezeigt werden. Gegen klare Missbrauchsfälle empfehle ich, konsequent zivil- und strafrechtlich vorzugehen.

Interview: Remi Buchschacher

Christian Eichenberger, Dr. iur. LLM, MRICS und Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, ist Partner bei der Walder Wyss AG in Zürich.