Ausgabe 23/2024 vom 07.06.2024.

Lesen Sie jeden Freitag in der «Crème de la Semaine» ausgewählte News der Woche.

Investis Gruppe verkauft gesamtes Real Estate Services Segment nach Finnland

Investis hat einen Vertrag zum Verkauf des gesamten Geschäftsbereichs Real Estate Services an die PHM Group Oy, eine Tochtergesellschaft der finnischen PHM Group Holidng Oy, unterzeichnet, wie Investis mitteilt. Der Unternehmenswert beläuft sich auf CHF 240 Mio. Der Vollzug der Transaktion wird in den kommenden Wochen erwartet. Stéphane Bonvin, CEO der Investis Gruppe, kommentiert: «Der Verkauf aller Real Estate Services Gesellschaften der Investis Gruppe stellt eine Weiterentwicklung für diesen Geschäftsbereich dar. Die PHM Group ist ein erfahrener paneuropäischer Immobiliendienstleister, der bereits in Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark und Deutschland aktiv ist. Investis wird sich nun auf den weiteren Ausbau ihres Immobilienportfolios konzentrieren.»

Der operative Betrieb aller Tochtergesellschaften des Segments Real Estate Services werde nahtlos weitergeführt, heisst es weiter. «Die Transaktion macht uns zu einem der Marktführer in der Schweiz und verschafft uns darüber hinaus eine ausgezeichnete Grundlage für die Durchführung weiterer Akquisitionen im lokalen Markt», sagt Ville Rantala, Group CEO der PHM Group. Mit dem Verkauf übernimmt Investis eine Minderheitsbeteiligung an der PHM Group TopCo Oy in Höhe von CHF 50 Mio. Zudem wird Stéphane Bonvin zur Wahl in den Verwaltungsrat der PHM-Gruppe vorgeschlagen. Investis konzentriert sich künftig laut Mitteilung auf den Ausbau des Immobilienportfolios. Kaufverträge über CHF 201 Mio. mit einem Sollmietertrag von CHF 12.5 Mio. wurden bereits unterzeichnet. Der Vollzug dieser Immobilienkäufe ist für die kommenden Wochen vorgesehen. Durch den Verkauf des Real Estate Service Segments wird sich das Eigenkapital deutlich erhöhen. Auch nach den Immobilienkäufen dürfte der LTV (Loan-to-value) leicht unter dem Wert von 26% per 31.12.2023 liegen.

IMMOFONDS plant Kapitalerhöhung zur weiteren Finanzierung in Wankdorfcity 3

Die Fondsleitung Immofonds Asset Management AG plant im Herbst 2024 eine Kapitalerhöhung des IMMOFONDS, wie sie mitteilt. Sie plant das Kapital des IMMOFONDS um rund CHF 150 Mio. zu erhöhen. Dazu sollen im Herbst 2024 neue Anteile mit Bezugsrecht für die bisherigen Anteilscheininhaber ausgegeben werden. Die zusätzlichen Mittel sind insbesondere für die zweite Bauetappe im Grossprojekt Wankdorfcity 3 in Bern vorgesehen. Hier wird bis ins Jahr 2029 auf einer Arealfläche von rund 34 000 m2 ein neuer Quartierteil mit über 100 000 m2 Geschossfläche entstehen. Des Weiteren werden die Mittel zur Umsetzung bereits geplanter ESG-Massnahmen und anderer kleinerer Bauprojekte im Portfolio sowie zum Abbau der Fremdverschuldung eingesetzt, heisst es weiter. «Mit Wankdorfcity 3 schaffen wir Raum für rund 500 Wohnungen und etwa 3000 Arbeitsplätze sowie Grün- und Freizeitflächen auf unterschiedlichen Ebenen. Durch dieses Projekt und weitere nachhaltige Investitionen im Bestandesportfolio realisieren wir zukünftiges Wert- und Ertragspotenzial, an dem die Anleger partizipieren können», erläutert Gabriela Theus, Geschäftsführerin der Immofonds Asset Management AG. Die Einzelheiten zur Kapitalerhöhung und die genauen Emissionskonditionen sollen kurz vor Beginn der Bezugs- und Zeichnungsfrist bekannt gegeben werden.

Bei Kaufangeboten von Einfamilienhäusern zeigt sich ein spürbarer Preisrückgang

Die in Inseraten publizierten Preise für Einfamilienhäuser haben sich nach dem starken Anstieg im Vormonat im Mai reduziert. Der von ImmoScout24 in Zusammenarbeit mit dem Immobilien-Beratungsunternehmen IAZI erhobene Swiss Real Estate Offer Index zeigt, dass die Angebotspreise für Häuser um 1,4 Prozent gefallen sind. Die Preise liegen damit auf dem gleichen Niveau wie vor Jahresfrist.

«Das hohe Preisniveau schränkt den potenziellen Käuferkreis von Einfamilienhäusern aufgrund der hohen finanziellen Erfordernisse ein», sagt Martin Waeber, Managing Director Real Estate der SMG Swiss Marketplace Group. «So ist zum Beispiel für ein Einfamilienhaus mit einem Kaufpreis von einer Million Schweizer Franken ein Mindesteigenkapital von CHF 200’000 und ein Haushaltseinkommen von rund CHF 160’000 erforderlich, damit die Tragbarkeit gewährleistet ist», rechnet Waeber vor. Zudem ist für diese begehrte Wohneigentumsform das Angebot an verfügbaren Objekten begrenzt und dünnt sich zunehmend aus. Denn nebst der abgeschwächten Neubautätigkeit werden seit einiger Zeit auch weniger bestehende Objekte zum Kauf angeboten.

Anders präsentiert sich die aktuelle Marktlage bei Eigentumswohnungen: Die Anbieter:innen von Stockwerkeigentum haben ihre Preisvorstellungen im Mai mit 0,3 Prozent leicht nach oben angepasst. Über die letzten zwölf Monate ergibt sich eine moderate Erhöhung von 0,8 Prozent. Trotz des Anstiegs scheint auch der Markt für Eigentumswohnungen die sehr hohen Wachstumsraten der Vorjahre hinter sich zu lassen.

Regionale Unterschiede in der Entwicklung der Mietangebote
Mietwohnungen wurden im Mai im Landesdurchschnitt zu 0,4 Prozent höheren Preisen inseriert. Mit gestiegenen Mietpreisforderungen konfrontiert sahen sich Wohnungssuchende in der Genferseeregion (+0,9 Prozent), in der Grossregion Zürich (+0,8 Prozent), in der Nordwestschweiz (+0,7 Prozent) sowie in der Region Zentralschweiz (+0,3 Prozent), während im Mittelland (-0,4 Prozent), in der Ostschweiz (-0,8 Prozent) sowie im Tessin (-0,9 Prozent) etwas niedrigere Mieten verlangt wurden.

Seit Jahresbeginn sind die Angebotsmieten damit etwas zurückgegangen (-0,4 Prozent). Dennoch dürfte die Drucksituation auf die Mieten aufgrund des Nachfrageüberhangs besonders in den Zentren auch im weiteren Verlauf des Jahres dynamisch bleiben. Personen in bestehenden Mietverhältnissen dürften vorerst von weiteren Mietzinserhöhungen verschont bleiben. Die Inflation ist stark abgeflacht, die allgemeinen Kosten haben sich stabilisiert und der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt per 1. Juni 2024 unverändert bei 1,75 Prozent.

Steiner AG: Gesuch um provisorische Nachlassstundung

Das Immobiliendienstleistungsunternehmen Steiner AG hat beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht. Hintergrund dieser Massnahme ist ein Liquiditätsengpass, mit dem sich das Unternehmen in den letzten Wochen konfrontiert sah und der die Geschäftstätigkeit hätte beeinträchtigen können, wie es in einer Mitteilung heisst. Mit diesem Schritt könne Steiner die Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler erfolgreich abschliessen und damit das Traditionsunternehmen mit über 160 Arbeitsplätzen in der Schweiz erhalten und weiter ausbauen.

Steiner erklärt den Liquiditätsengpass mit unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit einigen Bauprojekten im Zuge des Ausstiegs von Steiner aus dem Generalunternehmer-Geschäft. Um zu verhindern, dass diese Risiken das Geschäft der Immobilienentwicklung beeinträchtigen, hat die Steiner AG beim Gericht eine provisorische Nachlassstundung für vier Monate beantragt. Zudem erhält das Unternehmen Zeit, um für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich Lösungen zu erarbeiten. Ziel dieser Massnahme sei es, die Position aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger, zu stärken. Die Steiner AG ist seit über 108 Jahren auf dem Schweizer Markt tätig und führt nach eigenen Angaben mit ihren 160 Mitarbeitenden derzeit Immobilienentwicklungsprojekte im Wert von rund 5 Mrd. CHF.

Agglomerationsgemeinden rücken vermehrt ins Zentrum

Die anhaltend starke Zuwanderung aus dem EU-Raum hält die Wohnungsnachfrage in der Schweiz auf hohem Niveau. Besonders spürbar ist dies auf den Wohnungsmärkten der Städte Zürich, Bern, Basel, Lausanne und Genf: In den Jahren 2020 bis 2022 waren die fünf Grosszentren netto betrachtet das Ziel von 29 Prozent aller Zuzüger aus dem Ausland – obwohl auf diese Städte nur rund 12 Prozent der hiesigen Wohnbevölkerung entfallen.

Haushalte verlassen die Zentren vermehrt

Gleichzeitig haben seit Beginn der Coronapandemie deutlich mehr Haushalte als in den Jahren zuvor die Zentren für andere Schweizer Gemeinden verlassen. Per saldo verzeichneten die fünf Grosszentren in den Jahren 2020 bis 2022 eine jährliche Binnenabwanderung von rund 15 000 Personen – der höchste Wert der vergangenen 40 Jahre. In den Städten Zürich, Bern und Genf wanderten netto jährlich drei- bis viermal mehr Personen ab als in den zehn Jahren zuvor. Diese verstärkte Binnenabwanderung aus den Zentren erhöhte die Wohnungsnachfrage in sämtlichen anderen Gemeindetypen, am deutlichsten in den suburbanen Agglomerationsgemeinden. Aus diesen zogen jedoch wiederum vermehrt Haushalte in Gemeinden an den Agglomerationsrändern, aber auch in Klein- und Mittelzentren sowie in ländliche Gemeinden. Insgesamt verzeichneten Letztere nach den Agglomerationsgemeinden am zweitmeisten zusätzliche Haushalte.

Tiefere Wohnkosten

Für die vermehrte Binnenabwanderung aus den Grosszentren gibt es drei wesentliche Treiber. Erstens ist mit der stärkeren Verbreitung des ortsunabhängigen Arbeitens die Bereitschaft der Haushalte gestiegen, eine längere Pendeldistanz zum Arbeitsort in Kauf zu nehmen. Zweitens ist der Traum von Eigenheim bei der Schweizer Bevölkerung nach wie vor weit verbreitet und hat gerade in den Pandemiejahren neuen Schub erhalten. Gleichzeitig lässt sich dieser Traum für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung weder in einer Stadt noch in ihren attraktivsten Agglomerationsgemeinden realisieren. Drittens hat das Mietpreisgefälle zwischen den Grosszentren und ihrem Umland weiter zugenommen, sodass sich bei einem Wegzug (beziehungsweise beim Verzicht auf einen Zuzug) grössere Mieteinsparungen realisieren lassen. In vielen Zentren ist das Wohnungsangebot bereits seit Jahren knapp, während ausserhalb erst in den letzten drei Jahren Verknappungstendenzen auszumachen waren.

Im Mittel lagen 2013 die Angebotsmieten innerhalb des Radius von 10 Minuten Fahrzeit noch 11 Prozent tiefer als in der Kernstadt. 2023 betrug dieser Abschlag bereits 16 Prozent. Besonders ausgeprägt ist das Mietpreisgefälle im Raum Zürich. In Gemeinden innerhalb von 10 Fahrminuten ab der Kantonshauptstadt sind die Angebotsmieten im Mittel gut 20 Prozent günstiger als im Zentrum. Ab 20 Fahrminuten vergrössert sich dieser Mietpreisabschlag auf rund ein Drittel, ab 60 Minuten auf die Hälfte. In den Einzugsgemeinden der übrigen Grosszentren fallen die Abschläge geringer aus: Bei 20 Minuten Fahrzeit 5 Prozent in Lausanne und 11 Prozent in Basel.

Haushalte zieht es in günstigere Wohngemeinden

Tatsächlich zeigt eine Analyse der Binnenwanderungssaldos zwischen den Gemeinden, dass es die Haushalte vermehrt in günstigere Gemeinden zieht beziehungsweise dass der Umzug in teurere Gemeinden vermieden wird. 2017 führten 56 Prozent aller interkommunalen Umzüge in Gemeinden mit tieferen Angebotsmieten als der Herkunftsgemeinde. 2022 waren dies per saldo bereits 61 Prozent aller Wanderungsbewegungen. Dass dieser Effekt nicht noch stärker ausfällt, dürfte dem Mietrecht geschuldet sein. Viele langjährige Mieter wohnen in den Zentren zu Mietpreisen, die teilweise massiv unter den Marktmieten – selbst im Vergleich zu Agglomerationsgemeinden – liegen.

Die in absoluten Zahlen grössten Wanderungsbewegungen gehen von den Grosszentren aus. So zogen per saldo in den Jahren 2020 bis 2022 über 1000 Personen von Bern nach Köniz (BE), sowie von Zürich nach Schlieren (ZH) und Dübendorf (ZH) – alles Gemeinden mit weniger als einer Viertelstunde Fahrzeit von den jeweiligen Grosszentren, die ihren Wohnungsbestand in den letzten Jahren stark ausgeweitet haben. Gleichzeitig lagen 2022 die Angebotsmieten deutlich unter dem Niveau der Kernstadt (27 Prozent im Fall der beiden Zürcher Vororte). Der Preis einer Eigentumswohnung lag in Schlieren gar 38 Prozent unterhalb des Stadtzürcher Niveaus.

Umland gewinnt gegenüber Zentren an Attraktivität

Aufgrund der anhaltend starken Zuwanderung aus dem Ausland und der bisher ausgebliebenen Reaktion des Wohnungsbaus rechnet die UBS auch für die nächsten Jahre mit starken Nettowanderungsströmen aus den Kernstädten hinaus. Gleichzeitig haben sich aus Investorensicht die Risiken in den Agglomerationsgürteln und gut erschlossenen ländlichen Gemeinden in den letzten Jahren merklich verringert. Dies zeigt sich etwa im Gefälle der Leerstände zwischen den Agglomerationskernen und ihrem Umland, das stark abgenommen hat. Dieser Umstand dürfte noch nicht vollständig in den Risikoprämien für Mehrfamilienhäuser ausserhalb der Agglomerationskerne eingepreist sein.

Zum gesunkenen Leerstandsrisiko kommen in vielen Fällen ein im Vergleich zu den Zentren geringeres regulatorisches Risiko sowie tiefere Transaktionskosten bei der Projektentwicklung und bei Sanierungen hinzu. Dennoch konzentrieren sich gerade institutionelle Anlegerinnen und Anleger noch immer stark auf die Kernstädte. Gemäss REIDA, einem Datenpool hiesiger institutioneller Immobilienanleger, entfallen insgesamt 27 Prozent der Wohneinheiten in den Portfolios auf die fünf Grosszentren. Diese repräsentieren jedoch nur schätzungsweise 19 Prozent des gesamten Schweizer Mietwohnungsbestands und lediglich einen Anteil von knapp 5 Prozent am Bevölkerungswachstum der Jahre 2020 bis 2022. In den nächsten Jahren dürften sich Investoren entsprechend verstärkt dem Umland zuwenden, das gegenüber den Kernstädten weiter an Attraktivität gewinnen wird. Im Fokus dürften auch gut erschlossene Gemeinden jenseits der Kantonsgrenzen der Zentren liegen, etwa in Kantonen wie Basel-Landschaft, Aargau oder Thurgau.

Autor: Fabian Waltert, Economist, UBS Switzerland AG

 

 

Warteck Invest AG legt den Angebotspreis der angekündigten Kapitalerhöhung fest

Der Verwaltungsrat von Warteck Invest AG hat am 31. Mai 2024 beschlossen, aus dem bestehenden Kapitalband der Gesellschaft, welches mit Beschluss der 133. ordentlichen Generalversammlung vom 10. Mai 2023 geschaffen wurde, bis zu 61‘875 neue, voll einzubezahlende Namenaktien (entspricht 25% der heutigen Aktien) der Warteck Invest AG mit einem Nennwert von je CHF 10.- (die „Angebotsaktien“) auszugeben, wie Warteck in einer Mitteilung schreibt. Den berechtigten Aktionären wird ein (1) Bezugsrecht pro Namenaktie, die sie nach Handelsschluss am 5. Juni 2024 halten, zugeteilt (die „Bezugsrechte“). Die Ausübung von 4 Bezugsrechten berechtigt zum Erwerb einer Angebotsaktie gegen Bezahlung des Angebotspreises. Der Angebotspreis wurde auf CHF 1‘530.- pro Angebotsaktie festgelegt. Unter der Annahme, dass sämtliche Bezugsrechte ausgeübt werden, resultiert ein erwarteter Bruttoerlös von rund CHF 94.7 Millionen.

Die Familie Christoph M. Müller, welche als Ankeraktionärin mit einem Anteil von 32.3% an Warteck Invest beteiligt ist, hat sich, vorbehältlich von gewissen Bedingungen, verpflichtet alle Bezugsrechte auszuüben, die ihr in Bezug auf die von ihr am Stichtag gehaltenen Aktien zugeteilt werden, wobei in jedem Fall die Beteiligungsschwelle von 33 1⁄3% nicht überschritten werden soll. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur Finanzierung von Investitionen in die bestehende Projektpipeline und für die Erweiterung des Immobilienportfolios von Warteck Invest mittels Erwerb von neuen Liegenschaften und Entwicklungsprojekten verwendet werden, heisst es weiter. Sodann wird der Nettoerlös auch für den Abbau von Finanzverbindlichkeiten sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden und die Eigenkapitalbasis weiter stärken.

Warteck Invest wird die Angebotsaktien ihren bestehenden Aktionärinnen und Aktionären während der Bezugsfrist vom 6. bis zum 17. Juni 2024 anbieten. Die Bezugsrechte können an der SIX Swiss Exchange vom 6. bis zum 13. Juni 2024 gehandelt werden. Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist nicht gültig ausgeübt wurden, verfallen entschädigungslos. Die endgültige Anzahl der Angebotsaktien, für die Bezugsrechte gültig ausgeübt wurden, werden am oder um den 17. Juni 2024 nach Handelsschluss der SIX Swiss Exchange bekannt gegeben. Warteck Invest und der Sole Global Coordinator behalten sich das Recht vor, die Angebotsaktien, für die während der Bezugsfrist keine gültige Ausübung erfolgt ist, zu einem Platzierungspreis, der nicht unter dem Angebotspreis liegt, zum Verkauf anzubieten oder anderweitig am Markt zu platzieren. Der erste Handelstag ist am 19. Juni 2024 geplant. Die Lieferung der Angebotsaktien gegen Zahlung des Angebotspreises bzw. des Platzierungspreises ist für den 20. Juni 2024 vorgesehen. Die Angebotsaktien sind den bestehenden Namensaktien gleichgestellt. Nach Abschluss der Transaktion werden bis zu 309‘375 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 10.- ausgegeben sein.

SWIIT und REAL mit leicht negativer Performance

Wie haben sich die gängigen Indizes für indirekte Schweizer Immobilienanlagen im letzten Monat entwickelt? Sowohl der Index der kotierten Fonds (SWIIT) als auch der Index der kotierten Aktien (REAL) haben den Mai mit einer leicht negativen Performance abgeschlossen (-0.61% resp. -0.65%). Seit Jahresbeginn (YTD) weisen alle Indizes eine positive Entwicklung auf. Der SWIIT weist mit 2.67% die stärkste Performance auf, der REAL mit 0.25% die schwächste. Auch die zum NAV gehandelten Anlagestiftungen zeigen YTD positive Werte von 0.93% auf. Beim KGAST werden aufgrund der Datenverfügbarkeit die Werte per Ende April 2024 angezeigt. Im langfristigen Trend über 10 Jahre nähert sich der SWIIT erneut dem KGAST an, dem Index der zum NAV gehandelten Anlagestiftungen.

https://alphaprop.ch/de/performance-indirekte-immobilienanlagen-q2-2024/

Solvalor 61: Erfolgreiche Kapitalerhöhung im Umfang von CHF 170 Mio.

Die Kapitalerhöhung des Fonds Solvalor 61 kam bei den Anlegern gut an. Sämtliche der auf den Markt gebrachten neuen Anteile wurden gezeichnet, die Fondsleitung Realstone SA mitteilt. Damit fliesst dem Fonds ein Betrag von rund CHF 170 Millionen zu. Um den Erwerb der in den vergangenen Monaten in der Westschweiz gekauften Wohnliegenschaften zu finanzieren sowie die ausstehende Hypothekarschuld zu amortisieren, hat der Fonds Solvalor 61 diese Kapitalerhöhung durchgeführt. Die Transaktion wurde vom 17. bis 31. Mai 2024 als „best effort“ Emission durchgeführt. Es wurden alle 723’473 ausgegebenen Anteile gezeichnet. Die Liberierung der neuen Anteile und ihre Kotierung an der SIX Swiss Exchange findet am 7. Juni 2024 statt.

Auf dem Foto: Nyon – Quartier La Leveratte 8-40 (Foto: Yannic Bartoluzzi)

Fusion von zwei Helvetica-Fonds wird Ende 2025 abgeschlossen

Die Fusion zwischen dem Helvetica Swiss Commercial Fund (HSC Fund) und dem Helvetica Swiss Opportunity Fund (HSO Fund) wird im 2025 abgeschlossen werden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die FINMA, teilt Helvetica mit. Begleitend zu den Änderungen im Fondsvertrag des HSO Fund und des HSC Fund orientiert die Fondsleitung Helvetica Property Investors über die einzelnen Schritte:

  1. Fondsvertragsänderungen betreffend Anpassung der Anlagepolitik und Angleichung der Fondsverträge wurden veröffentlicht.
  2. Kotierung des HSO Fund ist im vierten Quartal 2024 geplant.
  3. Formelles Gesuch um Genehmigung der Fusion durch die FINMA erfolgt im vierten Quartal 2024.
  4. Fusion ist für erstes Semester 2025 vorgesehen.

Die Fondsleitung hat bereits im vergangenen Jahr 2023 beschlossen und kommuniziert, die von ihr verwalteten kommerziellen Immobilienfonds zu vereinigen. Es handelt sich um den börsenkotierten HSC Fund für Publikumsanleger und um den HSO Fund für qualifizierte Anleger. Der «neue» HSC Fund bringt für die Investoren eine stärkere Präsenz im SXI Real Estate Funds Broad Index mit besserer Handelbarkeit der Titel. Als erster Schritt auf dem Weg zur Fusion wird mit den veröffentlichten Fondsvertragsänderungen vom 4. Juni 2024 die Anlagepolitik beider Immobilienfonds vereinheitlicht. Der HSO Fund wird um die Anlagemöglichkeit in Wohnimmobilien von maximal 30 Prozent erweitert. Zudem werden die Ausnahmebestimmungen bezüglich Anlagepolitik und Fremdverschuldungsgrad gestrichen. Beim HSC Fund wird die Möglichkeit von Anlagen in Spezialimmobilien explizit aufgeführt. Die Fondsvertragsänderungen unterliegen der Genehmigung durch die FINMA.

In einem weiteren Schritt werden die Anlegerkreise beider Immobilienfonds aneinander angeglichen. Der HSO Fund wird hierfür mit einem Börsengang für Publikumsanleger geöffnet. Die Anteile werden voraussichtlich anfangs viertes Quartal 2024 an der SIX Swiss Exchange kotiert. Auf Basis der gleichen Rechtsform, der gleichen Anlagepolitik und des gleichen Anlegerkreises wird die Fondsleitung im vierten Quartal 2024 das formelle Gesuch um Genehmigung der Fusion zwischen dem HSC Fund und dem HSO Fund bei der FINMA einreichen. Die Fusion ist für das erste Semester 2025 vorgesehen. Der übernehmende Fonds ist hierbei der HSC Fund. Die Fusion wird nach Auszahlung der erfolgten Rücknahmen in beiden Fonds per 31. Dezember 2023 und gestützt auf die Nettoinventarwerte (und nicht Markt­ oder Börsenkurse) der beiden Fonds vollzogen werden. Die Fusion unterliegt der Genehmigung durch die FINMA.

Mobimo platziert Green Bond über CHF 150 Millionen

Die Mobimo Holding AG hat einen weiteren Green Bond im Umfang von CHF 150 Millionen am Schweizer Kapitalmarkt platziert. Die festverzinsliche Anleihe hat einen Coupon von 2,05% und eine Laufzeit von 6 Jahren. Die Liberierung erfolgt am 1. Juli 2024. Die Emissionserlöse sollen zur Finanzierung von nachhaltigen Projekten gemäss dem Green Bond Framework von Mobimo verwendet, heisst es in einer Mitteilung. Die Zürcher Kantonalbank und UBS Investment Bank fungierten als Joint Lead Managers der Transaktion, die Luzerner Kantonalbank AG als Co-Manager. Der Handel der Anleihe an der SIX Swiss Exchange ist beantragt. Zusätzliche hat Mobimo Holding AG den Green Bond Report 2023 veröffentlicht, welcher über die Mittelallokation des in 2023 emittierten Green Bonds und der damit erzielten Wirkung informiert.