Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent
VonBWO
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt.
Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 30. Juni 2026 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal gleichgeblieben und beträgt nach wie vor 1,31 Prozent. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt ab dem 2. September 2026 weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. September 2025 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Wenn der Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch. Meistens gibt der Mietvertrag oder die letzte Anzeige der Mietzinsanpassung Auskunft über die Höhe des Referenzzinssatzes, welcher dem aktuellen Mietzins zugrunde liegt. Von diesen Regeln ausgenommen sind Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mietzinsen sowie Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Bei geförderten Wohnungen gilt häufig auch eine besondere Regelung.