Der Bundesrat will die Abschaffung des Eigenmietwerts erst auf den 1. Januar 2029 umsetzen. In seiner Medienmitteilung hält er zwar fest, die Abschaffung des Eigenmietwerts sei bereits per 1. Januar 2028 gut möglich. Nicht erfreut darüber ist der HEV Schweiz: Es sei unverständlich, dass dieser Termin nun um ein Jahr nach hinten verschoben werden soll. Er lässt die bundesrätliche Begründung nicht gelten, dass die Kantone genügend Zeit haben müssten, um allenfalls von der mit der Eigenmietwertabschaffung verknüpften Möglichkeit der Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften Gebrauch machen zu können. Der HEV fordert vom Bundesrat, auf seinen Beschluss zurückzukommen und die Inkraftsetzung der Eigenmietwertabschaffung auf den 1. Januar 2028 festzulegen, wie dies im Vorfeld der Volksabstimmung versprochen worden ist.