Das ISOS trage dazu bei, dass die Siedlungsentwicklung nach innen qualitätsvoll erfolge, hält der Bundesrat in einer Mitteilung fest. Er will deshalb die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) verbessern und präzisieren und damit dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung tragen. Das Ziel ist es, den Wohnungsbau und die dazugehörigen Verfahren in den Kantonen und Gemeinden zu beschleunigen, ohne den Ortsbildschutz unverhältnismässig einzuschränken. Kantone und Gemeinden müssen das ISOS berücksichtigen, können aber im Rahmen einer Interessensabwägung abweichen. Wenn bei einem Planungsvorhaben oder einem Bauprojekt jedoch eine Bundesaufgabe betroffen ist, müssen sie das ISOS direkt anwenden. Die neuen Bestimmungen schränken die Direktanwendung des ISOS bei Verdichtungsprojekten und Solaranlagen ein. Dadurch wird die Zahl der ISOS-Verfahren, die eine qualifizierte Interessenabwägung erfordern, deutlich reduziert, mit der Folge, dass viele Bauprojekte bedeutend verkürzt und vereinfacht werden. Die präsentierten Änderungen betreffen sowohl die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS (VISOS) als auch die Raumplanungsverordnung (RPV). Neu soll die sogenannte Direktanwendung nur noch in Fällen gelten, die eine unmittelbare Auswirkung auf das Ortsbild haben. Die Vernehmlassung dauert bis 18. Mai 2026.

Die ISOS-Direktanwendung war vergangenes Jahr ein kontrovers diskutiertes Thema. Es listet Ortschaften mit grossem historischen städtebaulichem und architektonischen Wert auf. Kantone und Gemeinden müssen das ISOS berücksichtigen, es ist eine der Grundlagen für die Interessenabwägung. Wenn bei einem Projekt aber eine Bundesaufgabe wie der Gewässerschutz betroffen ist, erfolgt die sogenannte Direktanwendung des ISOS. Dabei sind die Hürden für eine Bewilligung in der Regel höher, die Behandlungszeiten entsprechend länger.