Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.
Der Referenzzinssatz wird in Viertelprozenten publiziert. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Der mit Stichtag 31. Dezember 2025 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,33 Prozent auf 1,32 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt ab dem 3. März 2026 weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt. Wenn der Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruht, besteht grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch.
Meistens gibt der Mietvertrag oder die letzte Anzeige der Mietzinsanpassung Auskunft über die Höhe des Referenzzinssatzes, welcher dem aktuellen Mietzins zugrunde liegt. Von diesen Regeln ausgenommen sind Mietverträge mit indexierten oder gestaffelten Mietzinsen sowie Umsatzmieten bei Geschäftsräumen. Bei geförderten Wohnungen gilt häufig auch eine besondere Regelung.
