Einwendungen gegen die Fondsvertragsänderung von UBS Direct LivingPlus abgewiesen


UBS Fund Management (Switzerland) AG hatte die Fondsvertragsänderung im Vorfeld der geplanten Fusion der drei Immobilienfonds UBS LivingPlus, UBS Hospitality und Residentia bei der Aufsichtsbehörde eingereicht. Am 25. Juni 2025 hat UBS Fund Management (Switzerland) AG dann eine verfahrenstechnische Verzögerung bei der Genehmigung der Fusion von UBS (CH) Property Fund – Direct LivingPlus, UBS (CH) Property Fund – Direct Hospitality und Residentia bekanntgegeben. Anlegende, die weniger als 0,1% des Kapitals an UBS LivingPlus halten, hatten von ihrem Einwendungsrecht gegen die relevanten Fondsvertragsänderungen Gebrauch gemacht. Die Aufsichtsbehörde hat mit einer Verfügung diese Einwendungen abgewiesen. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden. Das UBS Fund Management (Switzerland) AG will zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren.
