Seit Anfang August können Verbände gegen kleinere Bauprojekte innerhalb der Bauzone keine Einsprachen mehr einreichen. Die umstrittene Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) ist in Kraft getreten. Geändert wurde Artikel 12 NHG. Einsprachen von Verbänden bei Wohnbauten mit einer Geschossfläche von unter 400 Quadratmetern innerhalb von Bauzonen sind nicht mehr möglich – ausser es handle sich um Projekte innerhalb von national geschützten Ortsbildern (ISOS) oder von Biotopen mit nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung. Die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts geht zurück auf die Parlamentarische Initiative Bregy. Das Parlament beschloss die Änderung in der Herbstsession 2024 mit dem Ziel, den Wohnungsbau zu erleichtern und die Verfahren zu beschleunigen. Das Einspracherecht von Privaten, welche die grosse Mehrheit der Einsprachen verantworten, ist nicht tangiert. Auch das revidierte Umweltschutzgesetz, das am 1. April 2025 teilweise in Kraft getreten ist, enthält eine Lockerung beim Wohnungsbau: Die Bestimmungen zum Lärmschutz werden voraussichtlich ab Frühjahr 2026 gelten. Dabei handelt es sich um den erleichterten Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten.

An seiner Sitzung von heute Freitag wies der Bundesrat die zuständigen Departemente an, die Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) zu verbessern und zu präzisieren. «Das vereinfacht die Abläufe für Baubewilligungen, die bislang teils sehr langwierig waren», so Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider. Konkret soll die direkte Anwendung des ISOS auf Fälle beschränkt werden, die sich unmittelbar aufs Ortsbild auswirken. Auch die Installation von Solaranlagen soll der Bundesrat vereinfachen. Künftig soll es nur noch für bestehenden Bauten eine Bewilligung brauchen. Für Neubauen wäre ISOS nicht mehr direkt anwendbar.