Gegen kleinere Wohnbauprojekte im Baugebiet dürfen Verbände künftig nicht mehr Beschwerde führen. Das hat das Parlament entschieden. Der Ständerat hat deutlich Ja gesagt zu einer umstrittenen Beschneidung des Verbandsbeschwerderechts. Details sind aber noch umstritten.
Mit 30 zu 14 Stimmen hiess der Ständerat die Vorlage aus dem Nationalrat am Montag gut. In den Augen der Mehrheit der Umwelt- und Raumplanungskommission handelt es sich um eine moderate Einschränkung des Beschwerderechts. Beschlossen ist damit, dass Verbandsbeschwerden gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz für Wohnbau-Projekte grundsätzlich nicht mehr möglich sind, wenn die Geschossfläche unter 400 Quadratmeter beträgt und das Projekt in einer Bauzone liegt. Heute könnten selbst gegen Kleinstprojekte Beschwerden geführt werden, sagte Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Kommission für Umwelt und Raumplanung (Urek-S). Das solle beim Bau eines Einfamilienhauses künftig nicht mehr möglich sein. Fabio Regazzi (Mitte/TI) sagte, die Vorlage wirke dem Machtgefälle zwischen Einfamilienhaus-Bauherren und nationalen Verbänden entgegen. Beschwerden verzögerten zudem Verdichtungen und den Bau von neuen Wohnungen.
Simon Stocker (SP/SH) hielt namens der Minderheit dagegen, die Vorlage treffe die Falschen. In vielen Fällen steckten Nachbarinnen und Nachbarn hinter Einsprachen gegen kleine Bauvorhaben. Verbandsbeschwerden seien bereits strikte geregelt. Heidi Z’graggen (Mitte/UR) warnte vor neuen Schlupflöchern für Unerwünschtes. Das geltende Recht habe sich im Sinn der Prävention von möglichen Verstössen bewährt. Die Einschränkung dürfte nur wenig Auswirkung auf die Zahl der angefochtenen Bauvorhaben haben.
Einzelheiten in der Vorlage waren umstritten. Eine Minderheit verlangte als Obergrenze statt der vom Nationalrat beschlossenen und von der Mehrheit beantragten 400 lediglich 250 Quadratmeter Geschossfläche. Das entspreche der Geschossfläche eines durchschnittlichen Einfamilienhauses. Die Ausnahmesituationen, in denen Verbandsbeschwerden auch gegen kleine Vorhaben möglich sind, fasste der Ständerat restriktiver als der Nationalrat. Der Ständerat will Verbandsbeschwerden nur zulassen, wenn innerhalb eines Gebietes eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung gebaut werden soll. Der Nationalrat hingegen will die Ausnahme für „bedeutende Ortsbilder“. Auch eine rot-grüne Minderheit des Ständerats und der Bundesrat plädierten für diese Version. Sie unterlagen aber deutlich. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.