Eigenmietwert: Nationalrat will anderes Konzept als Ständerat

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich mit den verbleibenden Differenzen beim Eigenmietwert befasst. Bezüglich der Zweitliegenschaften beantragt sie ihrem Rat mit 21 zu 3 Stimmen, an seinem früheren Beschluss festzuhalten und aus steuersystematischen Gründen einen vollständigen Systemwechsel (also unter Einbezug der Zweitliegenschaften) umzusetzen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Vorlage zur Schaffung der Grundlage für eine besondere Liegenschaftssteuer, womit die Kantone ihre Einnahmenausfälle kompensieren könnten. Beim Schuldzinsenabzug spricht sich eine knappe Kommissionsmehrheit (13 zu 12 Stimmen) für die Anwendung der quotal-restriktiven Methode aus. Dabei ergibt sich die Höhe des Schuldzinsenabzugs aus der Quote von unbeweglichem Vermögen (ohne selbstgenutztes Wohneigentum) am Gesamtvermögen. Nach dieser Methode sind einerseits die Einnahmenausfälle am geringsten, andererseits werden steuerplanerische Aktivitäten am ehesten verhindert. Zwei Minderheitsanträge verlangen einen Schuldzinsenabzug von bis zu 70 bzw. 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge. Der Nationalrat wird das Geschäft während der Herbstsession beraten.