Das Immobiliendienstleistungsunternehmen Steiner AG hat beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht. Hintergrund dieser Massnahme ist ein Liquiditätsengpass, mit dem sich das Unternehmen in den letzten Wochen konfrontiert sah und der die Geschäftstätigkeit hätte beeinträchtigen können, wie es in einer Mitteilung heisst. Mit diesem Schritt könne Steiner die Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler erfolgreich abschliessen und damit das Traditionsunternehmen mit über 160 Arbeitsplätzen in der Schweiz erhalten und weiter ausbauen.
Steiner erklärt den Liquiditätsengpass mit unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit einigen Bauprojekten im Zuge des Ausstiegs von Steiner aus dem Generalunternehmer-Geschäft. Um zu verhindern, dass diese Risiken das Geschäft der Immobilienentwicklung beeinträchtigen, hat die Steiner AG beim Gericht eine provisorische Nachlassstundung für vier Monate beantragt. Zudem erhält das Unternehmen Zeit, um für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich Lösungen zu erarbeiten. Ziel dieser Massnahme sei es, die Position aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger, zu stärken. Die Steiner AG ist seit über 108 Jahren auf dem Schweizer Markt tätig und führt nach eigenen Angaben mit ihren 160 Mitarbeitenden derzeit Immobilienentwicklungsprojekte im Wert von rund 5 Mrd. CHF.