Seit Januar 2024 sind grosse Unternehmen verpflichtet, in einem Bericht ihre Auswirkungen auf das Klima vorzulegen. Mit einer neuen Vorlage von Minergie lassen sich die Vorteile von Minergie-zertifizierten Gebäuden als Textbausteine und Zahlen einfach in die Klimaberichterstattung integrieren.
Grosse Unternehmen müssen zum Thema Nachhaltigkeit Bericht erstatten. In der Schweiz ist per 1. Januar 2024 die im Obligationenrecht verankerte «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» in Kraft getreten. Der erste Bericht muss bereits zum Geschäftsjahr 2024 publiziert werden. Minergie-Gebäude sind in verschiedener Hinsicht klimafreundlich. Sie dürfen beispielsweise keine fossile Energie verwenden, sind hoch effizient im Betrieb, nutzen die ganze Dachfläche für die Eigenstromproduktion und begrenzen die Treibhausgasemissionen, die bei der Erstellung des Gebäudes verursacht werden. Deshalb liefern Minergie-Gebäude besonders geeignete Inhalte und Zahlen, um im Klimabericht das Engagement eines Unternehmens positiv hervorzuheben. Minergie hat aus diesem Grund eine Vorlage entworfen, die einfach anzuwendende Formulierungen für die Klimaberichterstattung enthält. Diese Textbausteine können Unternehmen, die nach Minergie bauen, einfach in ihre Berichte integrieren. Zusätzlich hat Minergie eine Methode entwickelt, welche die Menge eingesparter Treibhausgasemissionen eines Minergie-Gebäudes im Vergleich zu einem Standardgebäude ausweist.
Berichterstattungspflicht beeinflusst die Bauweise in der Schweiz
«Energieeffizientes und klimafreundliches Bauen ist im Aufwind. Die Pflicht zur Klimaberichterstattung wird diese Tendenz mutmasslich weiter verstärken», sagt Andreas Meyer Primavesi, Geschäftsleiter von Minergie. Minergie hilft in Bezug auf den Klimabericht in zweierlei Hinsicht: Erstens übersetzt ein Minergie-Zertifikat die aktuellen und die kommenden gesetzlichen und klimatischen Herausforderungen in klare, nachvollziehbare Leitlinien für die Baubranche. Und zweitens kann für jedes Minergie-Gebäude berechnet werden, wie viele CO2-Emissionen es in der Erstellung und im Betrieb einspart. «Zertifizierte Gebäude erlauben eine vergleichbare und bestätigte Bilanzierung der Treibhausgasemissionen. Minergie unterstützt seine Partner im Rahmen der ‹Vorlage für die Klimaberichterstattung› mit einem möglichst genauen, effizienten und einfach aktualisierbaren Modell», so Meyer Primavesi weiter.
Verordnung über die Berichterstattung zu den Klimabelangen
Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» für grosse Schweizer Unternehmen in Kraft gesetzt. Darunter fallen auch Publikumsgesellschaften, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) benötigten (z. B. Banken, Versicherungen). Zudem müssen sie mindestens 500 Vollzeitstellen haben sowie eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken oder einen Umsatzerlös von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Unternehmen berichterstattungspflichtig. Quelle: Art. 964b Abs. 1 und 2 OR.