Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen BWO heute mitteilt. Er verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Dezember 2023 bei 1,75 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Der mit Stichtag 31. Dezember 2023 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal von 1,69 Prozent auf 1,72 Prozent gestiegen. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt somit 1,75 Prozent und gilt ab dem 2. März 2024. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,63 Prozent sinkt oder auf über 1,87 Prozent steigt.

Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können weitere Kostenfaktoren wie die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (Teuerung) eine Rolle in der Mietzinsgestaltung spielen. Die Teuerung kann im Umfang von 40 Prozent angerechnet werden. Zudem kann eine Veränderung der Unterhalts- und Betriebskosten zur Anpassung des Mietzinses führen. Dies ist gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung zu berücksichtigen.