Nachdem der Nationalrat die Vorlage für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung im letzten Herbst an die Wirtschafts-Kommission WAK-N zurückgewiesen hatte, hat sich diese basierend auf den umfassenden Vorarbeiten ihrer eigens eingesetzten Subkommission erneut mit dem Entwurf befasst. Mit ihren neuen Anträgen nähert sie sich der Position des Ständerates an, hält aber am konsequenten Systemwechsel inklusive Zweitwohnungen fest.

In Umsetzung des Auftrags ihres Rates hat die Kommission sich von einigen ihrer früheren Forderungen abgewandt und verzichtet im Interesse einer finanziell möglichst ausgewogenen Vorlage nun weitgehend auf die bisherigen Abzugsmöglichkeiten. Sie möchte nur unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulassen. Eine Minderheit möchte zusätzlich befristet Abzüge für Energiesparmassnahmen erlauben (14 zu 11 Stimmen). Ausserdem sollen bei den Schuldzinsen im Sinn einer Reduktion der Verschuldungsanreize künftig nur noch Abzüge bis zu 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein. Dazu gibt es mehrere Minderheitsanträge: Einer verlangt, wie der Ständerat, Abzüge bis zu 70 Prozent (abgelehnt mit 14 zu 11 Stimmen), ein zweiter eine Beschränkung auf 40 Prozent der Erträge aus unbeweglichem Vermögen (abgelehnt mit 15 zu 10 Stimmen), ein dritter die vollständige Streichung der Möglichkeit von Schuldzinsenabzügen (abgelehnt mit 14 zu 11 Stimmen). Weiter plädiert die Kommission nach wie vor und im Gegensatz zum Ständerat für einen vollständigen Systemwechsel, der auch Zweitwohnungen umfassen soll (21 zu 4 Stimmen). Sie verweist diesbezüglich auf ihre Kommissionsinitiative, die den Kantonen eine Kompensationsmöglichkeit verschaffen würde; diese ist in der ständerätlichen Schwesterkommission hängig. Eine Minderheit möchte die Zweitwohnungen vom Systemwechsel ausnehmen. Den Ersterwerberabzug beantragt die Kommission wie der Ständerat zur Annahme (18 zu 7 Stimmen), während ein Antrag auf einen Mietzinsabzug auch diesmal unterlag (17 zu 7 Stimmen, 1 Enthaltung). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 16 zu 9 Stimmen angenommen. Sie kommt in der Sommersession in den Nationalrat.

Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates (WAK-N) die Vorlage für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumssteuer unterstützt. Er fordert aber eine Nachbesserung beim Schuldzinsabzug, denn die Begrenzung auf 40% der steuerbaren Vermögenserträge widerspreche dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine solche Reduktion gehe zu weit. Dies habe auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme klar festgehalten. Es gelte zu bedenken, dass die Eigentümer von Mietliegenschaften die Mietzinseinnahmen weiterhin versteuern müssen, es müsse ihnen daher auch erlaubt sein, ihre Hypothekarzinsen in angemessener Höhe weiterhin abziehen zu können. Der HEV Schweiz unterstützt daher den Minderheitsantrag der Kommission, welcher eine Reduktion auf 70% der steuerbaren Vermögenserträge vorsieht. Dies entspricht dem Beschluss des Ständerates.