Kleinere Wohnbauprojekte innerhalb von Bauzonen sollen künftig vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates schickt den Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes in die Vernehmlassung.
Die Vorlage der Kommission ist im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Wallis) entstanden und mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet worden. Die anvisierte Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) sieht vor, kleinere Wohnbauprojekte innerhalb der Bauzonen zu entlasten: Sie sollen nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterstellt sein.
Nach heute geltendem Recht können gesamtschweizerische Umweltorganisationen gestützt auf das NHG gegen bestimmte Vorhaben Beschwerde wegen Verletzung von Bundesumweltrecht erheben, was im Fall von kleineren Bauprojekten zu einem ungleichen Machtverhältnis zwischen Privaten und beschwerdeberechtigten Organisationen führen kann. Um dies zu korrigieren, schlägt die Kommission vor, Verbandsbeschwerden nur noch gegen Projekte ab einer bestimmten Grösse zuzulassen: Bei Wohnbauprojekten innerhalb der Bauzonen soll neu ein Minimum von 400 qm Geschossfläche gelten. Damit wären Bürgerinnen und Bürger, die kleinere Wohnbauten planen, nicht länger dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer Umweltorganisation ausgesetzt. Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht in besonders sensiblen Gebieten wie geschützten Dorfkernen oder Biotopen – und bei allen Projekten ausserhalb der Bauzonen.
Eine Kommissionsminderheit lehnt die Gesetzesänderung ab. Sie ist der Auffassung, das Verbandsbeschwerderecht verstärke den Ortsbild- und Landschaftsschutz sowie die Umsetzung des Umweltrechts und dürfe deshalb nicht eingeschränkt werden. Weitere Minderheiten fordern zusätzliche Einschränkungen der anvisierten Neuregelung. Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 11. Juli 2023 in die Vernehmlassung.