Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz DSG und die dazugehörige Datenschutzverordnung in Kraft. Bis dahin gilt es für die Unternehmen der Immobilienwirtschaft, den eigenen Umgang mit Personendaten zu durchleuchten. Die neueste Branchenempfehlung des SVIT Schweiz unterstützt die Verantwortlichen dabei. Die Immobilienwirtschaft und angrenzende Branchen verarbeitet viele Daten. In der überragenden Mehrheit sind es zwar keine besonders schützenswerten Personendaten gemäss DSG, schreibt der SVIT. Ungeachtet dessen habe die Gesetzesrevision für die Immobilienwirtschaft eine Bedeutung von erheblicher Tragweite. Im Kern geht es darum, sich über den Datenanfall, den Umgang mit Daten, die Verantwortungszuordnung sowie die Sicherung und Archivierung von Daten in einem Unternehmen bewusst zu werden. Es gilt, entsprechende Prozesse zu definieren und das Thema auf Stufe Geschäftsleitung fest zu verankern. Bei kleineren und mittleren Unternehmen der Immobilienwirtschaft wird sich der Aufwand für eine gesetzeskonforme Umsetzung des DSG in überschaubarem Rahmen halten. Eine wichtige Hilfe sollen dabei die nun veröffentlichte Empfehlung und weitere Standardunterlagen von Branchenorganisationen sein.

https://www.svit.ch/de/services/branchenempfehlungen