Das Kongresszentrum «SwissTech Convention Center» (STCC) in Ecublens wurde zusammen mit dem angrenzenden Centre de Logement im Jahr 2010 durch die Credit Suisse Funds AG erstellt, handelnd für die Immobilienfonds «Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus» und «Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality», die je zur Hälfte in die Liegenschaften investiert sind. Alleinige Mieterin ist die EPFL mit einem ursprünglich bis 2044 laufenden Mietvertrag für beide Gebäude. Das STCC erwies sich als wichtiges strategisches Element für die erfolgreiche Lehre und Forschung an der EPFL. Da das Kongresszentrum bisher – zusätzlich verstärkt durch die Coronapandemie – nicht profitabel betrieben werden konnte, waren seit längerem Gespräche über einen frühzeitigen Heimfall der Liegenschaft an den Bund im Gang, schreibt die Credit Suisse.
Mit der nun erfolgten Vereinbarung wird das bestehende Baurechtsgrundstück zweigeteilt (in je eins für das STCC und das Centre de Logement). Dies eröffnet die Möglichkeit des frühzeitigen Heimfalls des Anteils mit dem STCC an den Bund. Die Transaktionssumme beläuft sich auf CHF 139.5 Mio. und liegt auf der Höhe des Verkehrswertes per Ende 2021. Die Eigentumsübertragung des Kongresszentrums ist unter Voraussetzung der Zustimmung von Bundesrat und den eidgenössischen Räten ab 2024 bis spätestens 2026 geplant. Diese Zeitspanne ermöglicht es den beiden Immobilienfonds geeignete Ersatzinvestitionen zu tätigen. Das STCC macht für den «Credit Suisse Real Estate Fund LivingPlus» einen Anteil von 2.3 % am gesamten Fondsvermögen aus; für den «Credit Suisse Real Estate Fund Hospitality» beträgt dieser Wert 9.0 % (Stand 31. Dezember 2021). Das Baurechtsgrundstück mit dem Centre de Logement, das Studentenwohnungen, Geschäfte, ein Hotel und ein Parkhaus umfasst, bleibt weiterhin im Eigentum der beiden Fonds der Credit Suisse Funds AG. Der Mietvertrag mit der EPFL wurde im Rahmen der neuen Ausgangslage um zehn Jahre verlängert und dauert nun bis 2054.
Der Heimfall des Grundstücks mit dem STCC an den Bund muss dem Bundesrat bzw. vom Bundesrat den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt werden.