Die Rechtskommission des Nationalrates befasste sich mit mehreren parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht, die zum Teil bereits vor sieben Jahren eingereicht wurden. Nun hat die Kommission hierzu Gesetzesrevisionen zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Die wichtigste: Die Kommission will die missbräuchlichen Untermieten vermeiden. Die Untermiete soll weiterhin zulässig bleiben. Missbräuche gelte es aber zu verhindern. Mieter müssten bereits nach geltendem Recht die Zustimmung des Vermieters für die Untervermietung einholen. Vermieter werden heute jedoch über Untervermietungen sehr häufig (trotz gesetzlichem Gebot) nicht informiert oder die Untermietbedingungen werden ihnen vorenthalten. Vielfach erfährt der Vermieter erst aufgrund von Reaktionen durch Nachbarn von einer Überbelegung durch unbekannte Hausbewohner oder von (steten) Personenwechseln in der Mietwohnung. Der Mieter selbst ist vielfach seit langem nicht mehr in der Mietwohnung und hat keine Rückkehrabsicht. Will der Vermieter durch eine Kündigung klare Verhältnisse schaffen, scheitert er häufig an den «schwammigen geltenden Regeln». Die nun verlangte Gesetzesrevision soll daher klare, praxistaugliche Regeln schaffen und Missbräuche wirksam verhindern. Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates die Praxisprobleme bei der missbräuchlichen Untermiete beheben will.