Für das Bauen ausserhalb der Bauzonen hat der Ständerat neue Regeln beschlossen. Die Zahl der Bauten und bebauten Flächen ausserhalb von Bauzonen soll nicht steigen, die Kantone aber zugleich Spielraum für eigene Entscheidungen erhalten. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Erfassen müssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude und Anlagen bezahlen.

Ausserhalb der Bauzonen will der Ständerat nicht nur die Zahl der Gebäude stabilisieren, sondern in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten auch die Bodenversiegelung – also wasserdicht befestigte Flächen. Eine Ausnahme will er für die Landwirtschaft und – auf Antrag einer Minderheit – auch für touristische Aktivitäten machen. Restaurants und Hotels ausserhalb des Baugebietes will der Ständerat Möglichkeiten geben, sich zu erneuern. Diese Betriebe dürfen, wenn die Mehrnutzung kompensiert wird, auch vergrössert werden. Die Kriterien dafür muss der Bundesrat festlegen.

Die zweite Etappe der Raumplanungsgesetz-Revision ist nun formell ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Zur Landschaftsinitiative selbst beschloss der Ständerat eine Nein-Empfehlung, mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.