Die Wirtschaftkomission des Nationalrats (WAK-N) hat eine erste Lesung der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung durchgeführt. In Anbetracht der Komplexität des Geschäfts hat sie der Verwaltung einige weitere Aufträge erteilt und wird im August eine zweite Lesung vornehmen.
Nachdem die Kommission im vergangenen Herbst auf die Vorlage eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Sie weicht mit ihren Anträgen von den Beschlüssen des Ständerates ab. So beantragt die WAK-N einstimmig einen reinen Systemwechsel, der auch die Zweitwohnungen einschliesst, dies einerseits aus verwaltungsökonomischen Gründen, andererseits auch, um Steuerschlupflöcher zu vermeiden. Sie möchte sodann auch auf Bundesebene weiterhin Abzüge für Energiesparen und Rückbauten zulassen (19 zu 4 Stimmen, 2 Enthaltungen), der Ständerat wollte diese Möglichkeit nur auf Kantonsebene beibehalten. Die WAK-N argumentiert, der Gebäudepark in der Schweiz sei relativ veraltet, es sei notwendig, energetische Sanierungen zu fördern. Zudem will die Kommission Abzüge für Instandstellungskosten erlauben (12:10 Stimmen, 2 Enthaltungen). Beim Schuldzinsenabzug plädiert sie für eine grosszügigere Lösung als der Ständerat: Es sollen Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein, während der Ständerat sich für eine Grenze von 70 Prozent ausgesprochen hatte. Die Anträge auf eine stärkere Begrenzung der Abzugsmöglichkeit wurden allesamt abgelehnt, auch die beschlossene Variante bedeutet im Vergleich zum geltenden Recht jedoch eine Einschränkung. Aufgrund der relativ grosszügigen Lösung beim Schuldzinsenabzug spricht sich die Kommission für eine Streichung des vorgesehenen Ersterwerberabzugs aus (21:3 Stimmen, 1 Enthaltung), den sie als systemfremd betrachtet. Ein Antrag auf einen Mietzinsabzug zur Entlastung von Mietenden unterlag (10 zu 8 Stimmen, 7 Enthaltungen). Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, einerseits die Kosten der beantragten Gesetzesanpassungen, andererseits auch die Kosten eines Alternativmodells zu rechnen, das darin besteht, den Eigenmietwert auf 60 oder 70 Prozent der Marktmiete zu beschränken. Sie wird im August – im Besitz dieser zusätzlichen Informationen – eine zweite Lesung durchführen und dann auch die beiden Konzepte Systemwechsel bzw. tieferer Eigenmietwert einander gegenüberstellen.
Die Abkehr von der «Eigenmiet-Steuer» sei überfällig, schreibt der Hauseigentümerverband. Reine Retuschen am geltenden Steuersystem – wie die von Teilen der WAK-N erwogene Beschränkung der «Eigenmiet-Steuer» auf 60% oder 70% der Marktmiete – lösen dagegen die heutigen Probleme nicht. Der HEV Schweiz unterstützt die vom Ständerat im Sommer 2021 verabschiedete Vorlage für einen system- und verfassungskonformen Systemwechsel, indem ein reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll.