Der Verwaltungsrat und das Management von Swiss Prime Site wollen der kommenden Generalversammlung vom 23. März 2022 eine Stärkung der Aktionärsrechte vorschlagen. Die Schwellenwerte zur Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung von Verhandlungsgegenständen sollen gesenkt werden. Der VR sei der Ansicht, dass die für die Einberufung einer Generalversammlung und Traktandierung von Verhandlungs-gegenständen erforderlichen Schwellenwerte bereits jetzt an die am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden revidierten Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts angepasst werden sollen, schreibt SPS.

  • Mit der Senkung des Schwellenwerts für die Einberufung einer Generalversammlung von 10% auf 5% des Aktienkapitals, wird die Hürde für Aktionäre gesenkt und die Mitwirkungsrechte gestärkt.
  • Der Schwellenwert für die Traktandierung eines Verhandlungs-gegenstandes soll zudem von einem absoluten auf einen relativen Wert des Aktienkapitals angepasst werden. Die Adjustierung trägt einerseits dem starken Kapitalwachstum des Unternehmens seit der Gründung vor über 20 Jahren Rechnung. Andererseits soll der neue relative Wert bei künftigen Kapitaländerungen ein konsistentes Verhältnis sicherstellen. Dazu wurde den Aktionären in der Einladung zur Generalversammlung 2022 der im Gesetz vorgesehene Wert von 0.5% der Stimmrechte vorgeschlagen. Nach Konsultationen mit Aktionären und Stimmrechtsberatern schlägt der Verwaltungsrat nun vor, die Mitwirkungsrechte noch ausgeprägter zu stärken und den Wert neu auf 0.25% zu setzen.