Die Bewilligungsverfahren für grosse Wasser- und Windkraftanlagen sollen beschleunigt werden. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat die Vorlage für die Revision des Energiegesetzes und weiterer Erlasse in die Vernehmlassung gegeben. Für die Immobilienwirtschaft sehr wichtig ist auch der Wille des Bundesrats, den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben. Dafür sollen die Investitionen in Photovoltaikanlagen neu auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig und die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht werden. Die ursprünglichen Pläne der Energieministerin Simonetta Sommaruga gingen weiter. Sie wollte eine Pflicht für Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bei Neubauten. Davon ist der Gesamtbundesrat nun allerdings abgerückt. Stattdessen soll zusätzlich ein Anreiz für Eigentümer geschaffen werden, indem die Investitionen in Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden sollen, wie dies heute bei Sanierungen bereits der Fall ist. Weiter will der Bundesrat die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfachen. Für Fassaden soll ein Meldeverfahren genügen, wobei die Kantone in Schutzzonen weiterhin eine Bewilligungspflicht vorsehen können. Die Regelung im Raumplanungsgesetz, wonach auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung bedürfen, sondern der zuständigen Behörde lediglich zu melden sind, habe sich bewährt, schrebit dazu der SVIT. Sie soll daher auf Solaranlagen an Fassaden ausgedehnt werden. Der Bundesrat kann dabei festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Solaranlage an Fassaden als genügend angepasst gilt.