Der Bundesrat hat den Bericht «Schweizer Ortsbilder erhalten – Empfehlungen zum Umgang mit schützenswerten Ortsbildern bei der Siedlungsentwicklung nach innen» zur Kenntnis genommen. Der Bericht wurde mit Unterstützung einer breit zusammengesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Er zeige, dass das Bundesinventar ISOS bei der richtigen Anwendung die hochwertige Verdichtung unterstützt. 

Das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe Empfehlungen zum Umgang mit dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS bei Planungen erarbeitet. Als Grundlage der Empfehlungen diente eine Untersuchung in sechs Schweizer Städten und Gemeinden. Dabei wurde der Fokus auf die Vereinbarkeit des ISOS mit dem Auftrag der Siedlungsentwicklung nach innen gelegt. Die Analyse von Praxisbeispielen zeige, dass lückenhafte planerische Verfahren, Fehler bei der Anwendung des Inventars und unsachgemässe Interessenabwägungen zu Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung und Akzeptanz des ISOS führen können, heisst es darin. Richtig angewendet, stelle das ISOS eine Chance für eine qualitativ hochwertige Verdichtung dar und leiste somit einen wichtigen Beitrag zu einer hohen Baukultur in der Schweiz.

Die Empfehlungen richten sich an alle Staatsebenen und zielen namentlich auf die Stärkung der Rechts- und Planungssicherheit, die Verbesserung der Praktikabilität des ISOS, die Erweiterung der Aus- und Weiterbildungen sowie des Beratungsangebots und die Steigerung der Wertschätzung des Inventars. Insbesondere Kantone, Städte und Gemeinden, die das Bundesinventar im Rahmen ihrer Interessenabwägung berücksichtigen müssen, stehen vor der Herausforderung, die Verdichtung voranzutreiben und gleichzeitig eine qualitätsvolle Entwicklung zu gewährleisten.

Für Städte und Gemeinden empfiehle es sich beispielsweise, frühzeitig anhand einer räumlichen Gesamtschau, etwa im Rahmen eines kommunalen Richtplans, eine Strategie und ein «Bild» zu entwickeln, das zeigt, wo in der Gemeinde eine Entwicklung durch Verdichtung sinnvoll ist und welche Gebiete in ihrem Charakter mehrheitlich erhalten bleiben sollen. Die Kantone sollen das Bundesinventar besser positionieren, damit allen Beteiligten bewusst ist, dass das ISOS ein Fachinventar ist und damit nicht das Resultat einer Interessenabwägung, sondern eine von vielen Grundlagen zur Interessenabwägung darstellt, heisst es im Bericht weiter. Der Bund wird unter anderem beauftragt, das bestehende Beratungsangebot für die Kantone sowie für die Städte und Gemeinden zu erweitern. Ausserdem hat der Bundesrat im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Biodiversitätsinitiative vorgeschlagen, die mittelbare Berücksichtigungspflicht der Bundesinventare nach Art. 5 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) für Kantone auf Gesetzesstufe – anstatt auf Verordnungsstufe wie bisher – zu regeln, um so die Rechts- und Planungssicherheit weiter zu stärken.