«Die SFP Anlagestiftung hat im Interesse der investierten Anleger der Anlagegruppe SFP AST Swiss Real Estate (SFP AST SRE) beschlossen, dass ab 1. Januar 2022 die Ausgabe von Ansprüchen vorübergehend nur im Rahmen von angekündigten Kapitalaufnahmen erfolgen soll.» Dies schreibt Swiss Finance & Property heute in einer Mitteilung. Die Anlagegruppe SFP AST SRE erfreue sich einer immer grösseren Nachfrage und erhalte auch ausserhalb der ordentlichen Kapitalaufnahmen regelmässig Zeichnungen. Im Interesse der investierten Anleger soll ab 1. Januar 2022 die Ausgabe von Ansprüchen der Anlagegruppe SFP AST SRE nur im Rahmen von angekündigten Kapitalaufnahmen erfolgen. Weitere Details zum Anlageuniversum, zu den Anlagerichtlinien und den Rahmenbedingungen von SFP AST Swiss Real Estate können dem jeweiligen Prospekt unter www.sfp-ast.ch entnommen werden, heisst es weiter.