Kommission hält an ihrer Haltung zum Eigenmietwert fest

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat die Anträge des Bundesrates beraten, lässt sich jedoch weder bei den selbstbewohnten Zweitliegenschaften noch beim Schuldzinsenabzug von ihren ursprünglichen Beschlüssen abbringen.
Nachdem der Bundesrat am 25. August 2021 zum Entwurf der Kommission zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung Stellung genommen und Anträge dazu gestellt hatte, hat die Kommission sich nun erneut mit ihrer Vorlage befasst. Der Bundesrat plädiert aus verwaltungsökonomischen Gründen für einen konsequenten Systemwechsel, der sämtliche Liegenschaften, auch die selbstbewohnten Zweitliegenschaften, einschliessen würde. Mit Blick auf die Tourismuskantone hält die WAK-S jedoch daran fest, dass der Eigenmietwert bei solchen Liegenschaften steuerbar bleiben soll (8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Weiter befürwortet der Bundesrat zwar wie die Kommission eine Begrenzung des Schuldzinsenabzugs, argumentiert jedoch, Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellten, sollten abzugsfähig sein, und beantragt deshalb wie die Kommissionsminderheit, einen Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zuzulassen. Dies lehnt die Mehrheit nach wie vor ab (7 zu 6 Stimmen). Lediglich bei den Abzügen für Energiesparen und Umweltschutz folgt die Kommission dem Bundesrat, da die Koppelung an das CO2-Gesetz nach dessen Ablehnung in der Volksabstimmung vom Juni 2021 nicht mehr praktikabel ist. Das Geschäft wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.