Im Auftrag des Departementsvorstehers des WBF, Bundespräsident Guy Parmelin, hatte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) eine grossangelegte Evaluation veranlasst, um den allfälligen Bedarf nach einer Revision des geltenden Mietrechts zu eruieren. Hierfür wurde durch das Umfrageinstitut gfs zuerst eine breit angelegte Online-Umfrage bei Interessenverbänden und Fachkreisen (z.B. Schlichtungsbehörden, Gerichten und Wissenschaft) sowie Mietern und Vermietern durchgeführt. Im Anschluss fanden vertiefende Interviews mit Experten der diversen Anwenderkreise des Mietrechts statt.

Der Mietwohnungsmarkt in der Schweiz funktioniere, auch in den Städten, schreibt dazu der Hauseigentümerverband. Dies führe zu einer generell sehr hohen Zufriedenheit. Der Grossteil der Bevölkerung habe sich noch nie in mietrechtlichen Konflikten befunden. Das Mietrecht funktioniere im Alltag und die überwiegende Mehrheit der Befragten Mieterinnen und Vermieterinnen sieht keinen Revisionsbedarf, und vermag auch keine besonderen Schwächen der mietrechtlichen Regelungen zu bezeichnen.

In der Erhebung von gfs wird zwar punktueller Anpassungsbedarf genannt, und zwar primär von jenen, die sich als Anwälte/Berater/Vermieter/Verwalter oder Gerichte mit dem Mietrecht «berufsbedingt» befassen. Allerdings beurteilen auch diese Vertreter das gesetzliche Konzept des bestehenden Mietrechts nicht als grundsätzlich schlecht. Zudem habe sich in den letzten rund 30 Jahren eine breit abgestützte, anerkannte und damit zuverlässige Umsetzungspraxis entwickelt, schreibt der HEV weiter. Die Lancierung einer Mietrechtsrevision erwiese sich somit als kontraproduktiv. Damit würde die grosse allgemeine Zufriedenheit der Betroffenen mit dem geltenden Mietrecht gefährdet. Die allgemeine Zufriedenheit würde damit sinken.

An einem runden Tisch hat Bundespräsident Parmelin nun versucht, die weit auseinander liegenden Interessen einander näher zu bringen. Doch die Positionen liegen zu weit auseinander. Er will nun die Aussagen der Akteure analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.