Der Nationalrat lehnte einen Vorstoss ab, das Kündigungsrecht des Vermieters bei Ausbleiben der Mietzinszahlungen noch stärker zu erschweren: Bereits im geltenden Mietrecht sei es für Vermieter äusserst hürdenreich und langwierig, das Mietverhältnis mit einem Mieter, der den Mietzins nicht mehr zahlt, zu beenden, schreibt dazu der Hauseigentümerverband. Das Prozedere dauere monatelang. Es seien strenge Formvorschriften zu beachten, welche insbesondere private Vermieter zum Scheitern bringen können. Das Risiko von sich auftürmenden Mietzinsausfällen sei heute bereits beachtlich. Mit dem nun verworfenen Vorstoss wäre trotz Ausbleibens der Mietzinszahlung innert der Mahnfrist der Vermieter zusätzlich noch ein weiteres kompliziertes Verfahren mit erneuter Fristverlängerung und «Probezeit» vorgeschrieben worden.  Der HEV Schweiz begrüsse die Ablehnung des Vorstosses.