In der Debatte rund um das neue CO2-Gesetz werde ein Faktor konsequent verschwiegen, schreibt der Hauseigentümerverband in einer Mitteilung. Nebst den verschiedenen Abgabenerhöhungen auf CO2 soll auch ein neuer Ausstossgrenzwert für Gebäude eingeführt werden. Ab 2023 dürfen Wohngebäude nach einem Brenner- oder Heizungsersatz nicht mehr als 20 kg CO2/qm/a (= Quadratmeter beheizte Fläche) ausstossen. Dies entspricht in etwa dem CO2-Ausstoss von 7.6 Liter Heizöl. In Fünfjahresschritten wird dieser Grenzwert anschliessend um jeweils 5 kg CO2 gesenkt und liegt ab 2043 bei null. «Um diese gesetzlichen Maximalwerte zu erreichen, werden bei einem Brenner- oder Heizungsersatz aufwändige Massnahmen notwendig. Der HEV wollte konkret wissen, welche Folgen dieser neue Grenzwert haben kann», heisst es weiter. Dazu hat er für vier Wohnbauten je einen GEAK Plus – einen Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht – erstellen lassen. Fazit: «Im neuen CO2-Gesetz sind fossile Heizungen zwar nicht explizit verboten. In der Praxis aber erzeugen der neue Grenzwert und die steile Absenkungskurve genau diese Wirkung. Sie lösen beim anstehenden Heizungsersatz beziehungsweise schon nur beim Ersatz des Brenners weiteren Investitionsbedarf aus. Denn im Gegensatz zu den bisherigen kantonalen Energiegesetzen sind die Grenzwerte nicht erst beim Ersatz der Heizung massgeblich, sondern bereits beim blossen Brenner-Ersatz.» Der HEV Schweiz bekenne sich zu den Zielen der Energiestrategie 2050. Mit den im CO2- Gesetz neu eingeführten Grenzwerten würden die Immobilieneigentümer jedoch unmittelbar zu umfassenden Gebäudeerneuerungen genötigt, auch wenn lediglich ein Heizungs- oder schon nur der Brennerersatz anstehe. Dies führe zu erheblichen Mehrkosten für Mieter und Immobilieneigentümer – insbesondere in ländlichen Regionen und Berggebieten. «Aus diesen Gründen sagt der HEV Schweiz nein zu diesem CO2-Gesetz», hält der Verband fest.