Bei Einzonungen soll die Mehrwertabgabe im Kanton Glarus neu ab 30’000 Franken fällig werden und nicht erst ab 50’000. Die Regierung reagiert damit auf den Entscheid des Bundesgerichts im Fall Münchenstein (BL), wie EspaceSuisse mitteilt. Wird im Kanton Glarus Bauland eingezont, gelte heute eine (zu) grosszügige Freigrenze: Bei einem Mehrwert von bis zu 50’000 Franken muss der Grundeigentümer keine Mehrwertabgabe bezahlen – dies obwohl der Wert des Bodens ohne sein Zutun über Nacht ansteigt. Für das Bundesgericht ist diese Freigrenze zu hoch angesetzt, wie es in seinem Urteil zur gleichen Regelung des Kantons Basel-Landschaft klar machte. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG 1) verpflichtet die Kantone, mindestens 20 Prozent des Mehrwerts bei Einzonungen abzuschöpfen. Die Glarner Regierung will deshalb die entsprechende Bestimmung in der kantonalen Bauverordnung anpassen und schlägt eine Freigrenze von 30’000 Franken vor.