Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt unverändert beim Stand von 1,25%. Das teilt das Bundesamt für Wohungswesen mit. Damit ergebe sich bei bestehenden Mietverhältnissen weiterhin kein aktueller Senkungs- oder Erhöhungsanspruch für die Mietzinsen schreibt der Hauseigentümerverband. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist nach geltendem Mietrecht massgebend für Mietzinsanpassungen. Die Durchschnittsmiete über neue und alte Wohnungsgrössen hinweg beträgt in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Statistik 1329 Franken. Seit über 20 Jahren werden im Durchschnitt nur rund 15% des Einkommens für die Miete inkl. Nebenkosten aufgewendet. Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse bereits auf einem Referenzzinssatz von 1,25% basieren, bestehe kein aktueller Handlungsbedarf, schreibt der HEV weiter. Wo der Mietzins noch auf einem höheren Referenzzinssatz beruht, gelte es, eine Überprüfung aufgrund der Kostensituation vorzunehmen. Eine Reduktion des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91%. Dagegen kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.) geltend machen. Dies gilt auch für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen.
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