Mit den erneuten Betriebsschliessungen und -einschränkungen in den Spätherbst- und Wintermonaten steigt der finanzielle Druck auf viele Geschäftsmieter. Für Vermieter von Geschäftsflächen stellen sich damit wichtige wirtschaftliche und juristische Fragen. Der SVIT Schweiz hat seinen Mietzinskalkulator als Grundlage für Verhandlungen über Mietzinsreduktionen überarbeitet und ruft seine Mitglieder dazu auf, mit Mietern, die von Betriebsschliessungen und -einschränkungen in der 1. und 2. Welle der COVID-Pandemie betroffen sind, Verhandlungen über allfällige Mietzinssenkungen zu führen.
Das Parlament hat es abgelehnt, mit dem Geschäftsmietegesetz in die privatrechtlichen Vertragsverhältnisse einzugreifen. Damit ist der Weg wieder frei für bilaterale Verhandlungen zwischen Vermietern und Mietern. Mit den erneuten Betriebsschliessungen und -einschränkungen in den Herbst- und Wintermonaten 2020/21 kommt diesen Verhandlungen erhöhte Bedeutung zu. Dabei sind rechtliche und namentlich wirtschaftliche Überlegungen in Erwägung zu ziehen.
Der SVIT hat seinen Leitfaden für die Verhandlungen über eine vorübergehende Mietzinsreduktion überarbeitet und an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Er soll Vermieter, Bewirtschafter und Mieter bei der Einigung unterstützen. Die Gliederung und Gewichtung im Mietzinskalkulator stellen keine Empfehlung des SVIT dar. Die Werte können je nach Situation geändert werden. Der SVIT empfiehlt jedoch, die Werte unternehmensweit oder je Immobilienportfolio beizubehalten.
Der Dachverband der Immobilienwirtschaft fordert Vermieter und Bewirtschafter in Übereinstimmung mit dem Bundesrat auf, für individuelle Lösungen Hand zu bieten. Der SVIT stellt aber klar, dass ein rechtlicher Anspruch auf Mietzinssenkung umstritten ist. Ob sich die Vermieter die behördlich verordnete Schliessung als Mangel an der Mietsache anrechnen lassen müssen, werden die Gerichte im Einzelfall entscheiden. In Anbetracht der Dauer und der Verfahrenskosten sind Verhandlungslösungen zu bevorzugen. Es ist im vitalen Interesse der Vermieter, dass sie ihre Mieter behalten und nicht mit Leerständen konfrontiert sind.