Das vorgeschlagene Covid-19-Geschäftsmietegesetz für einen rückwirkenden Eingriff in die mietvertraglichen Rechte hätte die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie verletzt und einen krassen Verstoss gegen die Wettbewerbsneutralität bewirkt, schreibt der Hauseigentümerverband zufrieden als Reaktion auf die Ablehnung des Gesetzes in den beiden Parlamentskammern. Betreiber von Restaurants, Läden und weiteren öffentlich zugänglichen Betrieben, die im Frühling wegen der Corona-Pandemie schliessen mussten oder eingeschränkt waren, erhalten keinen Teilerlass des Mietzinses. Das Parlament hat das Geschäftsmietegesetz abgelehnt. Nach dem Nationalrat lehnte nun auch der Ständerat die Vorlage ab – mit 30 zu 14 Stimmen. Wie in der vorberatenden Rechtskommission setzte sich eine bürgerliche Mehrheit von SVP-, FDP- und CVP-Vertreterinnen und Vertreter durch. Sie entschied, nicht einmal auf das Geschäft einzutreten. Noch im Sommer hatten die Räte zwei gleichlautende Motionen für einen Teilerlass der Geschäftsmieten knapp angenommen. Geplant war, dass Betreiber von Läden und Beizen für die Zeit des Lockdown in der ersten Corona-Welle nur 40 Prozent des Mietzinses hätten bezahlen sollen. 60 Prozent hätten die Vermieter tragen müssen.

Der Bundesrat hielt von Anfang an nichts vom Teilerlass von Geschäftsmieten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies auf einen kürzlich erschienenen Bericht, wonach nur wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen. Die Regierung sehe sich deshalb darin bestätigt, nicht in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen.

Nach dem Nein zum Geschäftsmietegesetz können von der Corona-Krise stark betroffene Unternehmen dennoch auf Geld von Bund und Kantonen hoffen. Das Parlament debattiert derzeit über die Ausweitung der Härtefallregelung im Covid-19-Gesetz. Der Nationalrat beschloss am Montag, dass mehr Unternehmen von der Härtefallregel profitieren sollen.