Der mietrechtliche Referenzzinssatz bleibt erwartungsgemäss unverändert auf dem tiefen Stand von 1.25 %, wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekannt gibt. Damit ergibt sich zurzeit kein neuer Anpassungsbedarf für die Mietzinsen. Der Referenzzinssatz basiert auf der vierteljährlichen Erhebung des durchschnittlichen Hypothekarzinssatzes im Hypothekenbestand der Schweizer Banken durch die Schweizerische Nationalbank. Das Bundesamt für Wohnungswesen rundet diesen Wert jeweils auf Viertelprozent und publiziert ihn als Referenzzinssatz für die Mieten. Bei der aktuellen Publikation blieb der Referenzzinssatz auf dem Stand von 1.25%. Dank der langanhaltenden Tiefzinsphase gibt es noch immer sehr viele günstige Wohnungen. Die Durchschnittsmiete über neue und alte Wohnungsgrössen hinweg beträgt in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Statistik 1329 Franken. Seit über 20 Jahren werden im Durchschnitt nur rund 15% des Einkommens für die Miete inkl. Nebenkosten aufgewendet.

Bei Mietverhältnissen, deren Mietzinse bereits auf einem Referenzzinssatz von 1.25 % basiert, bestehe kein aktueller Handlungsbedarf, schreibt der Hauseigentümerverband. Wo der Mietzins noch auf einem höheren Referenzzinssatz beruht, gelt es, eine Überprüfung aufgrund der Kostensituation vorzunehmen: Eine Reduktion des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91%. Dagegen kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (Unterhaltsteuerung, Gebührensteigerungen etc.) geltend machen. Dies gilt auch für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen.