Der Nationalrat lehnt das Covid-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung ab. Der Entscheid fiel mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission, welche bereits beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ende Oktober hatte der Nationalrat noch hauchdünn für Eintreten gestimmt. Nach der Detailberatung lehnte er die Vorlage nun aber ab. Durchgesetzt hat sich eine Allianz aus SVP-, FDP-, der Mehrheit der Mitte-Fraktion und einigen GLP-Vertreterinnen und -Vertretern. Zu den Verlierern gehören die SP, die Grünen und die zur Mitte-Fraktion gehörende EVP.

Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen werde. Die nun vorliegende Lösung würde ausserdem zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen. Eine linke Minderheit empfahl das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen – insbesondere in der Gastronomie.

Die Vorlage des Bundesrats, welcher das Gesetz gegen seinen Willen ausarbeiten musste, sieht vor, dass Mieter und Pächter, die im Frühjahr von einer behördlichen Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent sollen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen.

Vor der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat verschiedene Änderungen an der Vorlage angebracht. So beschloss er, Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz sollte zudem keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben. Gleichzeitig weitete der Nationalrat den Geltungsbereich des Gesetzes aus. Laut der grossen Kammer sollte das Gesetz auch für die Zeit der nachfolgend ergangenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus anwendbar sein. Zudem sollte die Regelung auch dann gelten, wenn die Beeinträchtigung nicht durch Massnahmen des Bundes, sondern durch solche der Kantone oder der Gemeinden verursacht wurde. Alle diese Änderungen wurden schliesslich nichtig, weil die Vorlage am Schluss abgelehnt wurde.

Auch im Ständerat dürfte das Gesetz einen schweren Stand haben. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 8 zu 5 Stimmen, nicht darauf einzutreten. Die kleine Kammer entscheidet am Mittwochvormittag darüber. Auch der Bundesrat ist gegen die Vorlage und verweist auf einen kürzlich erschienenen Bericht, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Ein genereller Zwang für einen Erlass der vereinbarten Geschäftsmietzinsen sei willkürlich und verfassungswidrig. Zudem zeigten die Erhebungen des Bundes, dass bei der grossen Mehrheit der Covid-19- bedingt geschlossenen Mietbetriebe Mieter und Vermieter bereits eine einvernehmliche Vereinbarung getroffen haben. Es sei an den Mietparteien, im Bedarfsfall situationsgerechte und nachhaltige Lösungen auszuloten.